Polizei-Schriftzug auf Uniform
Fühlt man sich von der Polizei misshandelt, kann man sich an die Landesverwaltungsgerichte, die Volksanwaltschaft oder seit Jänner an die neue Ermittlungs- und Beschwerdestelle Misshandlungsvorwürfe (EBM) wenden.
APA/EVA MANHART

Ende Jänner wurden zwei junge Syrer in Oberwart von der Polizei angehalten, nachdem sie mit dem Auto mehrmals am Tatort eines versuchten Einbruchs vorbeigefahren waren. Bei der darauffolgenden Kontrolle wurde einer der Männer im Gesicht verletzt. Wie es dazu kam, wird aktuell ermittelt. Laut Polizeibericht soll er sich "selbstständig durch das Herumgestikulieren" den Kopf an der Taschenlampe des Polizisten gestoßen haben. Der Anwalt des Mannes hält das für "unglaubwürdig" und erstattete Anzeige wegen Körperverletzung.

Auf Videos, die einer der Angehaltenen von der Amtshandlung machte und die dem STANDARD vorliegen, ist außerdem zu hören, wie der Polizist zu dem jungen Mann sagt: "Fahr heim, du wohnst in Österreich, schleich dich", "Des is mei Land, ned dei Land", "Na, dei Land is ned, wird's nie werden", und es als "Problem" bezeichnet, dass man den jungen Mann nicht einfach abschieben könne. "Solche Äußerungen eines Polizisten sind untragbar", sagt Anwalt Raoul Warnung. "Noch dazu war es ein erfahrener Beamter." Von Behördenseite will man zu all dem mit Verweis auf die Ermittlungen keine Stellungnahme abgeben.

Ermittlungen durch neue Beschwerdestelle

Laut Polizeibericht wurden die beiden syrischen Asylberechtigten um 1.39 Uhr Nachts angehalten, weil sie mehrmals am Tatort eines versuchten Einbruchs bei einem Juwelier vorbeigefahren waren und beide schwarz gekleidet waren – was zum Täterprofil passte. Sie hätten sich "äußerst unkooperativ und renitent" verhalten, indem sie die Beamten beschimpften und belehrten. Auf dem Video hört man, dass die Beschimpfungen von beiden Seiten kommen.

Nach einem Streitgespräch steigt der Fahrer schließlich wie aufgefordert aus dem Auto. Der Beifahrer bleibt sitzen, während ihm ein Polizist durchs offene Fenster die Waffe vorhält. Der Fahrer legt wie verlangt sein Handy, mit dem er die Amtshandlung aufnimmt, auf die Motorhaube. Man hört kurz Geschrei. Als er knappe fünf Sekunden später das Handy wieder aufhebt und die Kamera auf seinen Beifahrer richtet, hat der eine blutende Wunde im Gesicht.

In einem zweiten Video, das offenbar etwas später im Verlauf der Amtshandlung aufgenommen wurde, diskutiert der Fahrer mit den Polizisten weiter über den Grund der Anhaltung. Dabei fallen seitens eines Polizisten die genannten, rassistischen Äußerungen.

Vonseiten der Exekutive und des Innenministeriums will man die Angelegenheit mit Verweis auf laufende Ermittlungen nicht kommentieren. Mit der Aufklärung ist die seit Jänner neu eingerichtet Ermittlungs- und Beschwerdestelle Misshandlungsvorwürfe (EBM) beschäftigt. Sie ist beim Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung (BAK) angesiedelt und damit außerhalb der polizeilichen Hierarchiekette. Neu an ihr ist, dass sie im Unterschied zu anderen Stellen, an die man sich bei Fällen von mutmaßlicher Polizeigewalt wenden kann, wie den Landesverwaltungsgerichten oder der Volksanwaltschaft, nicht nur aktiv wird, wenn sich ein Opfer meldet, sondern auch von Amts wegen, wenn ihr der Verdacht einer Misshandlung zur Kenntnis gelangt.

Ende Februar wurden die beiden Syrer zu dem Vorfall einvernommen, diese Woche sollen die beiden beteiligten Polizisten drankommen. Das Ergebnis könnten interne Disziplinarmaßnahmen sein. Da in einem Fall auch eine strafrechtliche Anzeige wegen Körperverletzung vorliegt, wird auch ein Bericht an die Staatsanwaltschaft Eisenstadt ergehen, die dann entscheidet, ob Anklage gegen den Polizisten erhoben wird oder nicht. Die beiden Syrer wurden im Zuge der Ermittlungen um den versuchten Einbruch bei dem Juwelier übrigens nicht angezeigt. Bei der Durchsuchung wurden "keinerlei verdächtige Gegenstände" gefunden, heißt es im Polizeibericht. (Johannes Pucher, 12.3.2024)