Nach dem Rechnungshof nimmt sich nun auch die Staatsanwaltschaft der Rodung von mehr als 18 Hektar Wald in der oberösterreichischen Gemeinde Ohlsdorf an. Die Staatsanwaltschaft Wels prüft, ob ein Anfangsverdacht vorliegt, berichtete der ORF OÖ. Kurz zuvor hatte die auf Klimaklagen spezialisierte NGO Allrise eine Sachverhaltsdarstellung angekündigt: Es bestehe Verdacht auf Amtsmissbrauch sowie auf "vorsätzliche Beeinträchtigung der Umwelt" gemäß Paragraf 180 des Strafgesetzbuchs. Außerdem vermutet Allrise-Anwalt Wolfram Proksch, dass das Forst- und das Bundesforstegesetz verletzt wurden und das UVP-Recht nicht eingehalten wurde. Seiner Ansicht nach besteht Amtsmissbrauch "auf drei rechtlichen Ebenen".

Im Jahr 2022 wurde das Betriebsbaugebiet in Ohlsdorf gerodet (Symbolfoto).
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Laut ORF wollen die oberösterreichischen Neos nun auch die politischen Verantwortlichkeiten in dem Fall klären. Klubobmann Felix Eypeltauer, der auch Vorsitzender des Kontrollausschusses im Landtag ist, will in der Sitzung am 20. März einen Antrag für eine Untersuchungskommission einbringen.

Widmung für den "Schotterbaron"

Zur Vorgeschichte: Das Betriebsbaugebiet Ehrenfeld II Viecht in der oberösterreichischen Gemeinde Ohlsdorf hat eine Fläche von 18,81 Hektar und ist noch nicht lange ein Betriebsbaugebiet. Bis vor kurzem war das gesamte Areal bewaldet, bis Ende 2021 waren große Teile davon im Eigentum der Bundesforste AG und der Asfinag. Schon ab 2017 hatte sich aber der oberösterreichische Bauunternehmer und "Schotterbaron" Hans Asamer für einen Ankauf des direkt neben der Autobahn A1 gelegenen Areals interessiert und im Gemeinderat eine Umwidmung von Grünland in Bauland-Betriebsbaugebiet angeregt. Im Dezember wurde diese Umwidmung vom Gemeinderat dann auch beschlossen und im Jänner 2022 von der oberösterreichischen Landesregierung genehmigt.

Nachzulesen ist das alles im Bericht des Bundesrechnungshofs, der im Dezember 2023 veröffentlicht wurde. "Die Rodung in Ohlsdorf kam nicht ordnungsgemäß zustande", heißt es darin. Schon für die Umwidmung der Fläche hätten "klare, verbindliche Grundlagen" dazu gefehlt, "wie die unterschiedlichen Raumordnungsziele – z. B. Umwelt- und Klimaschutz sowie sparsame Grundinanspruchnahme einerseits und wirtschaftliche Entwicklung andererseits – auf regionaler Ebene zu priorisieren bzw. umzusetzen waren". Im Februar 2021 entschied dann die oberösterreichische Landesregierung, dass für die Rodung des Geländes keine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) erforderlich war. Dieser Entscheid war aber "nur teilweise begründet", hielt der Rechnungshof fest. Es seien nicht alle Auswirkungen der Rodung auf relevante Schutzgüter behandelt worden.

Ersatzaufforstungsflächen fehlten

Und schließlich wurde die Rodung selbst vom Rechnungshof zerpflückt. Der Rodungswerber – also der spätere Käufer der Grundstücke, ein Unternehmen der Asamer-Gruppe – habe gar nicht über die gesetzlichen Voraussetzungen verfügt, um eine Rodung zu beantragen. Die bloße Vorlage von nicht bindenden Kaufanboten sei nicht ausreichend, um eine Antragslegitimation zu beweisen, so der RH sinngemäß. Und es waren außerdem zum Zeitpunkt der Bewilligung noch nicht alle vorgeschriebenen Ersatzaufforstungsflächen bekannt. Denn die Rodungsbewilligung wurde gemäß Forstgesetz an eine Ersatzaufforstung im Ausmaß von mindestens dem 1,5-Fachen der gerodeten Fläche, also mindestens 28,22 Hektar, geknüpft. Im Bescheid wurden aber nur konkrete Ersatzaufforstungsflächen im Ausmaß von 21,71 Hektar genannt, der Rest war zu diesem Zeitpunkt noch nicht bekannt.

Und was der Rechnungshof noch feststellte: Die Gemeinde Ohlsdorf gehört einem Gemeindeverband an, der in der Gemeinde Vorchdorf in nur rund zehn Kilometer Entfernung ohnehin ein gemeinsames INKOBA-Betriebsbaugebiet ("Interkommunale Betriebsansiedlung") entwickelt, für das keine Rodungen nötig sind. Dieser Umstand sei von der Bezirkshauptmannschaft Gmunden gar nicht in die Interessenabwägung einbezogen worden; das "öffentliche Interesse" an der Rodung in Ohlsdorf sei vielmehr als "nachvollziehbar" befunden worden, weil das neue Betriebsbaugebiet die Schaffung von rund 600 Arbeitsplätzen mit sich bringe, so die BH Gmunden in ihrer Rodungsbewilligung.

Die Rodung der 18,81 Hektar Wald wurde also vorgenommen, und zwar "einen Tag nach der Bewilligung", sagt Allrise-Anwalt Proksch. Im Jänner 2022 wurden sämtliche Liegenschaften – jene der Bundesforste und der Asfinag sowie ein kleineres Grundstück, das in Privatbesitz war – an Asamer übergeben. Dieser verkaufte noch im Jänner sowie im Juni 2022 die Liegenschaften an Investoren weiter und verdiente damit laut Rechnungshof rund 12,2 Millionen Euro. Die Bundesforste haben im Gegensatz zur Asfinag im Kaufvertrag keine Nachbesserungsklausel vereinbart, "obwohl sie vom Vorhaben des Privatunternehmens wussten, die Flächen zeitnah weiterzuveräußern". Damit hätten die Bundesforste auf einen potenziellen weiteren Verkaufserlös verzichtet, so der Rechnungshof. (Martin Putschögl, 5.3.2024)