Signa-Gründer und Investor René Benko
Signa-Gründer und Investor René Benko hat seine Zahlungsunfähigkeit eingeräumt.
APA/dpa/Marcel Kusch

Die Entscheidung kam für viele schneller als erwartet: Nach dem Eigenantrag von René Benko, der Mittwochabend eingebracht wurde, hat das Landesgericht Innsbruck am Freitag ein Konkursverfahren über das Vermögen des Signa-Gründers eröffnet. Das bestätigte das Gericht zu Mittag in einer Aussendung. Signa-Manager und Vertraute hatte Benko zuvor über sein Vorhaben informiert.

Die Wirkung des Konkursverfahrens bezieht sich auf Benkos Beratungsunternehmen und sein gesamtes Privatvermögen. Umfasst ist auch Vermögen im Ausland: "Kurz zusammengefasst geht es nun um das gesamte Vermögen", sagte Klaus Schaller vom Kreditschutzverband von 1870 (KSV1870) in einer Mitteilung.

Video: René Benko stellte Insolvenz-Eigenantrag.
APA

Konkurs überraschend

Aufgrund offener Steuerschulden hatte die Finanzprokuratur als Rechtsvertretung der Republik bereits im Jänner ein Insolvenzverfahren in die Wege geleitet. Dass sich Benko trotz der offenen Steuern dazu verpflichtete, im Sanierungsverfahren der Signa Holding Geld einzuschießen, dürfte bei der Finanz Misstrauen geweckt haben. Offenbar hatte man Angst, leer auszugehen beziehungsweise gegenüber anderen Gläubigern benachteiligt zu werden.

Dass es in Benkos persönlicher Insolvenz nun gleich zu einem Konkursverfahren kommt und nicht zu einer Sanierung, ist durchaus überraschend. Laut Cornelia Wesenauer vom Kreditschutzverband AKV hat das folgenden Hintergrund: Benko hat offenbar einen Antrag auf ein Sanierungsverfahren gestellt, aber diesem Antrag keinen Sanierungsplan beigelegt. Das Gericht hat deshalb zunächst ein Konkursverfahren eröffnet. Theoretisch hätte Benko aber die Möglichkeit, einen Sanierungsplan nachzureichen und in ein Sanierungsverfahren zu wechseln. Ob er das tun wird, ist bis dato unklar.

Mit einem Antrag auf ein Sanierungsverfahren könnte Benko eine Vermögensverwertung verhindern beziehungsweise zumindest hinausschieben, sagt Wesenauer dem STANDARD. Bleibt es dagegen beim Konkurs, wird zunächst das Vermögen verwertet. In einem zweiten Schritt könnte sich Benko dann von Restschulden befreien, indem er sich zu einem Zahlungsplan verpflichtet und einen Teil seines künftigen Einkommens für einen gewissen Zeitraum an die Gläubiger abtritt.

Gerichtstermin im April

Das Landesgericht Innsbruck hat Rechtsanwalt Andreas Grabenweger aus Innsbruck zum Insolvenzverwalter bestellt. Dieser steht laut KSV1870 nun vor einer "Mammutaufgabe". Seine Hauptaufgabe sei es, sich rasch ein Bild von der Vermögenslage des Signa-Gründers zu verschaffen. Abgesehen davon müsse der Insolvenzverwalter klären, "ob das Beratungsunternehmen des René Benko ohne weitere Nachteile für die Gläubiger fortgeführt werden kann". Entscheidend werde dabei nicht zuletzt sein, "welche wechselseitigen Ansprüche zu Signa-Gesellschaften bestehen und welche Vermögensbewegungen in der Vergangenheit in der privaten Vermögenssphäre" stattgefunden haben.

Der Insolvenzverwalter hat zudem die Möglichkeit, die "wirtschaftliche Gebarung des Schuldners" bis zu zehn Jahre zurück im Detail zu prüfen. Rechtsgeschäfte, die Gläubiger benachteiligen – darunter fällt beispielsweise die Verschiebung von Vermögen in Stiftungen –, können nachträglich angefochten werden. Benkos Besitz befindet sich bekanntermaßen vor allem in Stiftungen im In- und Ausland. Inwieweit der Insolvenzverwalter mithilfe von Anfechtungen auf Vermögen in diesen Stiftungen zugreifen kann, ist bis dato unklar und wird sich wohl erst im weiteren Verlauf des Verfahrens weisen.

Wie hoch Benkos Verbindlichkeiten sind, ist zum aktuellen Zeitpunkt nicht bekannt. In den nächsten Wochen können Gläubigerinnen und Gläubiger ihre Forderungen bei Gericht anmelden. Der Gerichtstermin zur Überprüfung dieser Forderungen soll dann am 24. April am Landesgericht Innsbruck stattfinden. (Jakob Pflügl, 8.3.2024)