Für Koza ist das Kapitel nun
Für Koza ist das Kapitel nun "endgültig abgeschlossen".
Heribert Corn

Vösendorf – Gegen den Vösendorfer ÖVP-Bürgermeister Hannes Koza geführte Ermittlungen wegen Untreue, Verhetzung sowie wegen Amtsmissbrauchs sind eingestellt, jene wegen Urkundenfälschung diversionell erledigt worden. Der Ortschef der Marktgemeinde im Bezirk Mödling hat das am Dienstagabend in einer Aussendung mitgeteilt. Es gebe keine weitere Verfolgung durch die Staatsanwaltschaft.

Ermittelt worden war, weil der ÖVP-Politiker im Zuge eines Rechtsstreits nach einem Tweet entstandene Kosten von der Gemeinde refundiert bekommen und eine dazugehörige Anwaltsrechnung selbst "korrigiert" haben soll. Deklariert worden sein sollen die 1.129,32 Euro als Beratungskosten für die Anschaffung eines neuen Feuerwehrautos. Koza hat den Betrag inzwischen zurücküberwiesen. In der Folge kündigte er eine vorgezogene Gemeinderatswahl an. Die anderen Vertreter der Volkspartei haben dafür ihre Mandate zurückgelegt. Der Urnengang findet am 5. Mai statt.

"Ein Fehler passiert"

Koza ließ am Dienstagabend wissen, dass er zunächst "als Rechnungsfälscher öffentlich bloß gestellt, dann wegen Verhetzung und Veruntreuung angezeigt" worden sei – "selbstverständlich anonym". Darauf gefolgt sei "ein widerlicher Versuch", seine Frau Daniela Koza und deren Schlossheurigenbetrieb zu verleumden.

Der Bürgermeister gestand in dem Schreiben ein, dass er "naiv" gewesen und ihm "ein Fehler passiert" sei. Er habe jedoch "von Anfang an klargestellt, dass ich dafür die Verantwortung übernehmen werde. Das habe ich nunmehr durch Zahlung eines Geldbetrages getan", so Koza. Es freue ihn, dass "sämtliche Strafverfahren gegen mich eingestellt (sind, Anm.) und seitens der Staatsanwaltschaft von der weiteren Verfolgung zurückgetreten wurde. Damit ist dieses Kapitel endgültig abgeschlossen".

Schuldlose müssten "nicht 2.000 Euro zur Beilegung eines Verfahrens bezahlen", reagierte Neos-Landesparteivorsitzende Indra Collini. "Die Entscheidung mag zwar im juristischen Sinne kein Schuldspruch sein. Ein Freispruch ist es aber auch nicht." (APA, 12.3.2024)