Das Bundesverwaltungsgericht hat zwei Beschwerden gegen Medienministerin Susanne Raabs (ÖVP) Auswahl von ORF-Publikumsräten zurückgewiesen. Das berichtete der Leiter des ORF-Gremienbüros, Josef Lusser, am Donnerstag im Publikumsrat des ORF. Rechtsmittel beim Verfassungs- oder Verwaltungsgerichtshof seien möglich, erklärte Lusser. Der Presseclub Concordia, der eine Publikumsbeschwerde organisierte, will weitere Rechtsmittel ergreifen, hieß es dort auf STANDARD-Anfrage.

Beschwerden gegen Besetzungen im Sitzungssaal der ORF-Gremien.
Beschwerden gegen Besetzungen im Sitzungssaal der ORF-Gremien.
APA Roland Schlager

Nicht zuständig

Der Presseclub Concordia organisierte eine Publikumsbeschwerde gegen Raabs Auswahl. Die Universitätenkonferenz machte einen Dreiervorschlag für ein Mandat, das repräsentativ für die Unis sein sollte. Raab bestellte den von einem oberösterreichischen Akademikerverein allein – und nicht, wie vorgesehen, in einem Dreiervorschlag – nominierten, ÖVP-nahen Wissenschafter Markus Hengstschläger. Die Beschwerden verwiesen etwa auf Anforderungen wie Repräsentativität und Dreiervorschläge.

Die Concordia äußert in ihrer Beschwerde auch den Verdacht einer Unvereinbarkeit im Fall eines Stiftungsrats. Das Bundesverwaltungsgericht pflichtet ihr in ihrer Entscheidung bei, es gebe aber für die KommAustria keine rechtliche Möglichkeit, dagegen vorzugehen.

Höchstgericht hob Gesetzesbestimmungen auf

Der Verfassungsgerichtshof hat sich – auf Antrag des Burgenlands – schon mit der Besetzung der ORF-Gremien beschäftigt und einen Teil der Bestimmungen bereits aufgehoben. Das Höchstgericht vermisste etwa auch konkretere Kriterien und Anforderungen für die Auswahl von Gremienmitgliedern.

Der Gesetzgeber hat bis Ende März 2025 Zeit, die vom Verfassungsgerichtshof aufgehobenen Bestimmungen über einen Teil der Stiftungsräte und von Publikumsräten im ORF-Gesetz neu zu formulieren. Er könnte bei der Gelegenheit auch die Rechtsaufsicht über die Bestellung von Gremienmitgliedern neu regeln. (fid, 14.3.2024)