"Phantasielandschaft": laut Gutachten nicht von Karl Hodina.
Dorotheum

Kein Werk von Karl Hodina, "sondern die Kopie eines unbekannten Kopisten", und da signiert, handle "es sich um eine Fälschung": Sehr viel deutlicher hätte Otto Hans Resslers Diagnose als allgemein gerichtlich beeideter Sachverständiger wohl nicht ausfallen können. Beim fraglichen "Patienten" geht es um ein als Flanieren in einer Phantasielandschaft bezeichnetes Bild, das der Kunsthändler Florian Kolhammer im Herbst 2022 für 7800 Euro im Dorotheum ersteigert hat.

Wie jüngst berichtet, dürfte diesem Werk ein Original als Vorlage gedient haben, das 1980 in einem Bildband über den Künstler (Karl Hodina – Ein Maler aus Wien, Verlag Jugend und Volk) unter dem Titel Heimkehr von der Vogeljagd publiziert worden war. STANDARD-Recherchen ergaben ein weiteres solches Beispiel, genauer die im September 2023 im Dorotheum für 15.600 Euro (inkl. Aufgeld) versteigerte Phantastische Landschaft mit Vogelfreund, gemalt nach Hodinas Triptychon Traum vom Fliegen.

Händler wartet auf Rückabwicklung

Eine weitere Gemeinsamkeit dieser beiden innert eines Jahres im Dorotheum versteigerten Bilder: Den Provenienzangaben zufolge habe sie der Einbringer "in den 80er-Jahren direkt vom Künstler erworben". Das Auktionshaus vertritt die Ansicht, es handle sich um Wiederholungen des gleichen Motivs, wie man Florian Kolhammer wissen ließ.

Das stellen jedoch zwei Töchter des Künstlers und seine ehemalige Galeristin vehement in Abrede: Niemals habe er sich quasi selbst kopiert, versichern sie einhellig. Dazu wäre Hodina bei diesen "Kopien" von seiner üblichen Technik der Lasurmalerei abgewichen. Anfang Jänner forderte Florian Kolhammer vom Dorotheum die Rückabwicklung des Kaufs, die ihm allerdings bislang verwehrt bleibt: trotz Vorlage des Gutachtens, da auf die Angaben des Verkäufers, bei dem es sich um einen einstigen Arzt des Künstlers handeln soll, vertraut werde. Das Auktionshaus hat nun seinerseits das Bild "zur Prüfung angefordert", wie es auf Anfrage heißt.

Ansprüche aus Folgerecht

Derweilen dürfen sich die Rechtsnachfolger Karl Hodinas schon bald über mehr als 8000 Euro freuen: Das ist die Summe jener Folgerechtsgebühren, die allein das Dorotheum und "im Kinsky" seit 2006 bei Versteigerungen seiner Werke von den Käufern eingehobenen und einbehalten haben, konkret vier Prozent vom jeweiligen Meistbot (von bis zu 50.000 Euro).

Denn wie sich im Zuge der STANDARD-Recherche herausstellte, waren der Familie Hodina diese gesetzliche Bestimmung und der damit verbundene Anspruch nicht bekannt. Die Auktionshäuser sind ihrerseits aber nicht verpflichtet, Begünstigte auszuforschen, wie Alfred Noll als Anwalt und Experte für Urheberrecht bestätigt.

Die "Hodinas" sind jetzt der Verwertungsgesellschaft Bildrecht beigetreten, die sich um die Ansprüche kümmern wird: um die zukünftigen und auch um die bisher angefallenen Folgerechtsabgaben. (Olga Kronsteiner, 17.3.2024)