Praterstern
Der Reumannplatz und angrenzende Bereiche sollen in Kürze zur Waffenverbotszone erklärt werden. Aktuell gibt es eine solche örtlich beschränkte Zone österreichweit sonst nur am Wiener Praterstern (siehe Bild) sowie in zwei Bereichen in Innsbruck.
APA/EVA MANHART

Es ist "nur ein erster Schritt", sagte Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) am Dienstag. Der Ressortchef sprach von der punktuellen Waffenverbotszone auf dem Wiener Reumannplatz und in angrenzenden Bereichen, die in den nächsten Tagen eingerichtet werden soll. Karner reagierte damit auf mehrere Messerattacken rund um den Verkehrsknotenpunkt in Favoriten, die in der vergangenen Woche für Aufsehen und teils Schwerverletzte sorgten. Dabei wird der Reumannplatz bereits videoüberwacht, der nahe Keplerplatz wurde schon zur Schutzzone erklärt. Diese Maßnahmen dürften Karner demnach aber nicht ausgereicht haben, um die Kriminalität im Szene-Hotspot einzudämmen. Karner kündigte an, vor allem gegen die Jugendkriminalität vorgehen zu wollen.

Tritt die Waffenverbotszone in Kraft, ist sie aktuell der zweite entsprechende Bereich mit einer derartigen Verordnung in Wien. Denn neu ist diese Möglichkeit nicht: Der Verkehrsknotenpunkt Praterstern wurde samt der Venediger Au bereits am 1. Februar 2019 zur Waffenverbotszone erklärt – und er ist es noch immer. Zeitgleich wurde damals auch ein Waffenverbot am Donaukanal im Bereich Franz-Josefs-Kai aktiviert: Diese Verordnung wurde im Februar 2021 aber nicht wieder verlängert, wie die Wiener Polizei auf STANDARD-Anfrage mitteilte. Zum Hintergrund: Waffenverbotszonen sind immer nur für drei Monate gültig, dann müssen sie von der jeweiligen Landespolizeidirektion verlängert werden.

In solchen zeitlich und örtlich begrenzten Zonen können Beamte Personen auf Waffen durchsuchen, sofern es einen begründeten Verdacht gibt. Verboten sind Waffen und gefährliche Gegenstände, die geeignet sind und den Umständen nach dazu dienen, "Gewalt gegen Menschen (oder Sachen) auszuüben", wie es in der Verordnung zum Praterstern heißt. Darunter fallen laut Polizei großteils Messer, auch wenn diese in der Verordnung nicht explizit angeführt sind.

Mehr als 100 Waffen im Vorjahr am Praterstern abgenommen

So wurden im Bereich Praterstern allein im Vorjahr mehr als 100 Waffen sichergestellt, wie eine polizeiliche Bilanz für den STANDARD ergab. Von Anfang Jänner bis Ende November 2023 waren es 101 Waffen, darunter 85 Messer. Zahlen für den Dezember lagen vorerst noch nicht vor. Neben Messern wurden von den Beamten auch ein Teleskopschlagstock, Schlagringe, unbefugt mitgeführte Pfeffersprays oder eine Schreckschusspistole abgenommen.

Wiener Praterstern
Der Wiener Verkehrsknotenpunkt Praterstern ist derzeit gleichermaßen eine Waffenverbots- wie eine Alkoholverbotszone.
APA/EVA MANHART

Neben dem Praterstern und dem Bereich Reumannplatz gibt es österreichweit aktuell nur zwei weitere Waffenverbotszonen in Innsbruck: Diese betreffen die sogenannte Bogenmeile sowie einen Bereich beim Hauptbahnhof. Die Zonen wurden im Dezember 2018 sowie im März 2019 verordnet und erst Anfang März 2024 erneut um ein weiteres Vierteljahr verlängert. Seit Einführung der Zonen "wurden insgesamt 110 Gegenstände, davon 74 Messer, sichergestellt", teilte die Landespolizeidirektion für Tirol auf Anfrage mit. Beim Praterstern waren es in etwa im gleichen Zeitraum deutlich mehr – nämlich insgesamt 369 Waffen, davon 306 Messer.

Auch in Linz gab es in der Vergangenheit bereits zwei Schutzzonen: 2019 wurden zwei Bereiche beim Hinsenkampplatz in Urfahr sowie in der Altstadt eingerichtet. Aktuell gibt es aber keine solchen Zonen in Linz mehr, teilte die Landespolizei auf Anfrage mit.

Stadtchef Ludwig fordert Verschärfung des Waffengesetzes

Kommt die Zone auf dem Wiener Reumannplatz, ist auch dort das Mitführen von Waffen und gefährlichen Gegenständen, darunter eben auch Messer, behördlich untersagt. Ausnahmen gibt es für jene, die einen nachvollziehbaren Grund für das Mitführen haben. Auch Pfeffersprays sind erlaubt, sofern die Person über 18 Jahre alt und der Pfefferspray der Selbstverteidigung dient. Bei Verstößen kann eine Verwaltungsstrafe von bis zu 1.000 Euro verhängt werden, im Wiederholungsfall sind es bis zu 4.500 Euro. Im Fall der Uneinbringlichkeit ist auch die Verhängung einer Ersatzfreiheitsstrafe von bis zu vier Wochen möglich.

Reumannplatz in Wien
Auf dem Wiener Reumannplatz gab es allein vergangene Woche gleich mehrere Verletzte und teils Schwerverletzte nach Messerangriffen.
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Aber schon bisher musste die Polizei nicht tatenlos auf dem Reumannplatz zusehen: Für Drittstaatsangehörige ist bereits seit Jahren österreichweit das Mitführen von gefährlichen Gegenständen, darunter eben auch Hieb- und Stichwaffen, verboten. Das Verbot von Waffen gilt zudem auch für Jugendliche unter 18 Jahren. Explizite Bestimmungen, die den Besitz von Messern österreichweit regeln, gibt es hingegen noch nicht.

Genau das fordert der Wiener Bürgermeister Michael Ludwig (SPÖ): Er tritt für "eine Neudefinition und eine Verschärfung des Waffengesetzes" ein, wie er am Dienstag in einer Stellungnahme zum STANDARD sagte. "Ein Buttermesser wäre wohl auszunehmen, ansonsten gibt es wenige Gründe, mit einem Messer durch die Stadt zu spazieren." Wie bisher schon soll es Ausnahmen, etwa aus beruflichen Gründen, geben. Es brauche klare bundesgesetzliche Regelungen, dafür sei es "nun höchste Zeit".

Karner für generelles Waffenverbot in Österreich

Innenminister Karner hatte bereits in der Vorwoche ein Maßnahmenpaket angekündigt, das auch ein generelles Waffenverbot in Österreich – statt punktueller Zonen – umfassen soll. Der Ressortchef hat nach Eigenangaben Expertinnen und Experten aus dem Innenministerium sowie aus den Landespolizeidirektionen den Auftrag erteilt, einen entsprechenden Gesetzesentwurf auszuarbeiten. Das Verbot soll demnach etwa Messer mit einer gewissen Klingenlänge oder Einhandmesser umfassen, Details sind aber noch in Ausarbeitung. Bis zu einer möglichen Gesetzwerdung können freilich noch einige Monate vergehen.

"Das konsequente Vorgehen gegen die Jugendkriminalität braucht Maßnahmen auf verschiedenen Ebenen", sagte Karner nach der Ankündigung der kurzfristigen Waffenverbotsmaßnahme auf dem Reumannplatz. "Ziel ist es, für die Polizei flächendeckend effiziente Befugnisse sicherzustellen, um Messer besser aus dem Verkehr ziehen zu können." Gleichzeitig würden aber auch Möglichkeiten zur Senkung der Strafmündigkeit – bisher beträgt die Altersgrenze 14 Jahre – sowie zur Durchsetzung von Konsequenzen und Sanktionen für strafunmündige Täter ausgelotet. Erst vergangene Woche ist ein FPÖ-Antrag auf Senkung der Strafmündigkeit auf zwölf Jahre im Parlament ohne Mehrheit geblieben.

Mehr Polizeibeamte für den Bereich Reumannplatz waren am Dienstag vorerst kein Thema. Favoritens Bezirksvorsteher Marcus Franz hatte das zuletzt erneut gefordert. Er verwies darauf, dass in Favoriten 300 Polizistinnen und Polizisten tätig seien. In der Stadt Linz mit etwas weniger Einwohnern als im Bezirk Favoriten seien es hingegen 600 Beamte. Franz sprach von einem Missverhältnis, das Karner beheben müsse. (David Krutzler, 26.3.2024)