In Tirol ist die seit Anfang 2023 in Kraft getretene Leerstandsabgabe offenbar deutlich unter den Erwartungen geblieben. Lediglich 900 leer stehende Wohnungen wurden laut Medienberichten vom Donnerstag bis zum Melde-Stichtag 30. April 2024 angegeben. Davon wurde bei 700 Wohnungen ein Ausnahmetatbestand geltend gemacht, hieß es. Die schwarz-rote Landesregierung hatte zuletzt eine Gesetzesnovelle zur Verschärfung angekündigt.

In der Landeshauptstadt Innsbruck wurden nur 50 Leerstandserklärungen abgegeben.
APA/HELMUT FOHRINGER

Keine einzige Meldung in 120 Gemeinden

Wie die Tiroler Tageszeitung berichtet, wurde in 120 von insgesamt 277 Gemeinden gar kein Leerstand eingemeldet. Die Anzahl tatsächlich ungenützter Wohnungen dürfte jedoch bedeutend höher sein. Laut Daten der Statistik Austria vom Herbst 2023 waren in Tirol 16 Prozent aller Wohnungen ohne Wohnsitzmeldung. Dies könne ein Indiz für einen Leerstand sein und würde heißen, dass von 424.000 Wohnungen über 68.000 potenziell leer stehen könnten.

Beim Thema Leerstandsabgabe steht die unter teuren Mietpreisen leidende Tiroler Landeshauptstadt Innsbruck besonders im Fokus. Laut ORF Tirol wurden für 2023 lediglich 50 Leerstandserklärungen abgegeben. Auch hier dürfte die Realität aber anders aussehen. Die Stadt ging aufgrund von Erhebungen und Hochrechnungen davon aus, dass rund 7.000 Wohneinheiten ungenützt seien. Wie kürzlich berichtet, ist man in der seit Jahren laufenden Berichtigung des Wohnungsbestandes aktuell bei einer Leerstandsrate von 8,9 Prozent.

Viele Ausnahmen

In Tirol war die Leerstandsabgabe von der damaligen schwarz-grünen Landesregierung eingeführt worden. Sie wird seither aufgrund der Höhe der Leerstandsabgabe (maximal 2200 Euro pro Jahr) sowie der zahlreichen Ausnahmen vielfach als zahnlos kritisiert. Keine Abgabe bezahlen muss man beispielsweise dann, wenn sich die Wohnung im eigenen Gebäude befindet, man einen zeitnahen Eigenbedarf nachweisen kann, das Gebäude aus bautechnischen oder rechtlichen Gründen nicht genutzt werden kann oder wenn kein Mieter um den ortsüblichen Mietzins das Objekt anmieten will.

Nach einem kürzlich gefassten Nationalratsbeschluss, der den Ländern mehr Spielräume gibt, hatte die ÖVP/SPÖ-Landesregierung zuletzt angekündigt, an einer Verschärfung des Gesetzes arbeiten zu wollen. Allerdings meldete man noch datenschutzrechtliche Bedenken betreffend der Leerstandserhebung an. Ein Gutachten sowie eine Anfrage an das Justizministerium sollen Klarheit bringen.

Scharfe Kritik an der Landesregierung bzw. der bestehenden Leerstandabgabe übte am Donnerstag indes die oppositionelle Liste Fritz. Diese sprach von einem "Rohrkrepierer", weil eine vorgelagerte und tirolweite Leerstandserhebung fehle. Klubobmann Markus Sint nannte diesen Umstand einen "schwerwiegenden Geburtsfehler"."Die Hauptschuld daran, dass die Leerstandsabgabe in Tirol nicht funktioniert, liegt in der falschen Systematik der Leerstandsabgabe. Die Regierungsparteien ÖVP und Grüne haben die Leerstandsabgabe damals so konzipiert, dass sich Eigentümer von Wohnraum, der mindestens sechs Monate leer steht, selber bei der Gemeinde melden und die Leerstandsabgabe zahlen müssen. Für uns als Liste Fritz ist diese Systematik der 'Selbstanzeige' falsch", kritisierte Sint in einer Aussendung. (APA, 2.5.2024)