Wien - BZÖ-Chef Peter Westenthaler wäre - wenn es zum Strafantrag kommt - bei weitem nicht der einzige, der sich wegen falscher Zeugenaussage vor Gericht verantworten muss. In den vergangenen Jahren gab es jährlich rund 250 Verurteilungen wegen dieses Delikts. Die weitaus überwiegende Sanktion - zu fast zwei Drittel - ist die der bedingten Freiheitsstrafe. Ein Drittel der Verurteilten musste eine Geldstrafe leisten. Mit Geldstrafen zwischen 10.000 und 65.000 Euro endeten auch die meisten Verfahren gegen SPÖ-Politiker vor rund 15 Jahren, in denen u.a. Hannes Androsch, Fred Sinowatz und Leopold Gratz wegen falscher Beweisaussage verurteilt wurden.

Geldstrafe droht

Das Strafgesetzbuch (StGB) sieht in Par. 288 für die falsche Zeugenaussage vor Gericht eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren vor. Tatsächlich in Haft müssen aber in der Regel nur vorbestrafte Personen; 2005 war das laut Justizministerium nur in fünf Prozent der 225 Fälle verurteilter Erwachsener der Fall. Die meisten Verurteilten, 62 Prozent, bekamen eine bedingte Freiheitsstrafe. Mit einer Geldstrafe wurde ein Drittel - 33 Prozent - der Verurteilten bestraft.

Insgesamt gab es 2005 laut der gerichtlichen Kriminalstatistik 240 Verurteilungen. Im Jahr davor ist mit 263 der Höchststand der vergangenen Jahre verzeichnet, 2001 waren es hingegen nur 210.

Mit unbedingten bzw. einer teilbedingten Geldstrafe sowie zwei Freisprüchen endeten die aufsehenerregenden Zeugenaussagen-Verfahren in den Causen Androsch, Sinowatz/Waldheim, Lucona und Noricum Ende der 80er- und Anfang der 90er-Jahre. Die höchste Strafe setzte es gleich im ersten dieser Verfahren - und zwar für den Ex-Finanzminister und damaligen Noch-CA-Generaldirektor Hannes Androsch im Jahr 1989. Er musste wegen falscher Zeugenaussage in zwei Fällen - vor dem AKH-Ausschuss und vor der Untersuchungsrichterin - im Zusammenhang mit seiner Steuercausa 900.000 S (65.406 Euro) bezahlen.

Eine Menge Arbeit für Gerichte

Eine von ihm bestrittene Aussage des Ex-Kanzlers Fred Sinowatz über die "brauen Vergangenheit" des damaligen ÖVP-Präsidentschaftskandidaten Kurt Waldheim schon bei einer Parteisitzung im Jahr 1985 bescherte Gerichten aller Ebenen - Landesgericht und Oberlandesgericht Wien und sogar dem OGH - Anfang der 90er-Jahre eine Menge Arbeit. Sinowatz und sechs weitere burgenländische SPÖ-Politiker wurden zu Geldstrafen zwischen 135.000 und 360.000 Schilling (9.811 und 26.162 Euro) wegen ihrer Aussagen in einem von Sinowatz selbst angestrengten Ehrenbeleidigungsprozess verurteilt.

Freigesprochen wurde damals Hans Sipötz, der wegen des drohenden Prozesses im Jahr 1991 seine Ämter als Landeshauptmann und Landes-SPÖ-Chef eingebüßt hatte. Sinowatz hatte seine Ämter als Bundeskanzler und SPÖ-Chef bereits an Franz Vranitzky abgegeben, als der Strafantrag gestellt wurde. Aber er war noch Abgeordneter. Angesichts einer heftigen Diskussion über seine Immunität bzw. die Auslieferung ans Gericht legte er schließlich auch dieses Amt nieder.

Einen Freispruch gab es auch in einem der Nebenverfahren zur Causa Lucona: Ex-Innenminister Karl Blecha wurde zwar angeklagt, des Vorwurfs der falschen Zeugenaussage vor dem parlamentarischen Untersuchungsausschuss 1989 aber nicht für schuldig befunden. Wegen falscher Zeugenaussage vor dem U-Richter in Sachen Udo Proksch zu 450.000 S (32.703 Euro) verurteilt wurde allerdings Ex-Außenminister Leopold Gratz im Jahr 1993. Und auch der damals suspendierte Präsident des Arbeits- und Sozialgerichtes Karl Heinz Demel, dem zweifache falsche Zeugenaussage und Amtsmissbrauch eine Geldstrafe von 288.000 S (20.930 Euro) sowie eine Freiheitsstrafe von fünf Monaten bedingt einbrachten.

In der Causa Noricum gab es im Jahr 1992 eine Verurteilung wegen falscher Zeugenaussage: Sie betraf die ehemalige Präsidentin des Verwaltungsgerichtshofes Ingrid Petrik, der Angaben zu ihrer früheren Tätigkeit als Waffenexport-Referentin im Innenministerium Blechas eine teilbedingte Geldstrafe (135.000 S bzw. 9811 Euro unbedingt, 135.000 S bedingt auf drei Jahre) einbrachten. (APA)