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Grafik: apa
Wien - Die von Unterrichtsministerin Claudia Schmied geplante Umsetzung der Modellregionen zur "Neuen Mittelschule" per Gesetzesänderung würde die Einrichtung solcher Regionen wesentlich erleichtern. Vor allem zwei Faktoren erschweren Schulversuche: Einerseits müssen jeweils mindestens zwei Drittel der Eltern bzw- Lehrer jedes Jahr und an jedem Standort dafür stimmen, andererseits dürfen Schulversuche nur an fünf Prozent der AHS-Klassen im Bundesgebiet bzw. fünf Prozent der Hauptschulklassen eines Bundeslands durchgeführt werden.

Schulorganisationsgesetz

Diese Erfordernisse sind im Paragraf 7 des Schulorganisationsgesetzes (SchOG) festgelegt. Wörtlich heißt es dort im Absatz 5a, dass "Schulversuche an einer Schule nur eingerichtet werden dürfen, wenn die Erziehungsberechtigten von mindestens zwei Dritteln der Schüler und mindestens zwei Drittel der Lehrer der betreffenden Schule dem Schulversuch zustimmen". Auch für die Fortsetzung des Schulversuchs gelten die selben Mehrheitserfordernisse. Im Absatz 7 wiederum wird festgelegt, dass "die Anzahl der Klassen an öffentlichen Schulen, an denen Schulversuche durchgeführt werden, 5 vH (Prozent, Anm.) der Anzahl der Klassen an öffentlichen Schulen im Bundesgebiet, soweit es sich aber um Pflichtschulklassen handelt, 5 vH der Anzahl der Klassen an öffentlichen Pflichtschulen im jeweiligen Bundesland nicht übersteigen darf".

Keine Blockade-Möglichkeit

Einfacher würde es dagegen nach der von Schmied geplanten Änderung: Eine Blockade-Möglichkeit für Eltern- und Lehrervertreter gibt es nicht. Sie können im parteipolitisch besetzten Landesschulrats-Kollegium über eine entsprechende Modellregion mitbestimmen, haben dort jedoch keine Mehrheit. Dies ergibt sich aus der Regelung in der von Schmied geplanten Novelle, wonach der jeweilige Landesschulrat ein Schulmodell beantragen muss. Ansonsten sind die Schulpartner-Vertreter nur über Begutachtungsmöglichkeiten eingebunden, Blockaderechte haben sie keine.

Nach wie vor unbenommen bliebe es Eltern aber natürlich, ihr Kind einfach nicht in eine der als "Neue Mittelschulen" geführte Schulen zu schicken. Im Entwurf findet sich nämlich auch die Regelung, dass "öffentliche Hauptschulen in erforderlicher Zahl und zumutbarer Entfernung zur Modellregion bestehen". Diese Passage erschwert bzw. verunmöglicht auch die Führung eines ganzen Bundeslandes als Modellregion. (APA)