Wien - Der frühere FPÖ-Sozialsprecher und Vize-Generaldirektor der Pensionsversicherungsanstalt Reinhart Gaugg muss noch einige Zeit warten, bis er erfährt, ob ihm die FPÖ tatsächlich eine "Rente" bezahlen muss. In erster Instanz waren ihm rund 353.000 Euro zugesprochen worden. Im Oberlandesgericht Wien wurde die Verhandlung zwar heute, Dienstag, geschlossen. Aber das Urteil ergeht schriftlich. Ein Vergleich, wie ihn Senatsvorsitzender Eckhard Taucher angeregt hatte, kam nicht zu Stande.

Monatlich 10.000 Euro

Gaugg, heute 54 Jahre alt und als Fremdenführer tätig, behauptet, die FPÖ habe ihm im Jahr 2002 eine "Rente" von monatlich 10.000 Euro dafür zugesagt, dass er - nachdem er betrunken in eine Alkohol-Kontrolle getappt war - auf seine PVA-Funktion und sein Abgeordnetenmandat verzichtete. Die FPÖ - auch die frühere Parteichefin Susanne Riess-Passer - bestreitet dies. Aber die Partei hat immerhin bis Anfang 2004 115.000 Euro an Gaugg überwiesen. Insgesamt geht es in dem Berufungsverfahren laut Taucher - auch ohne Gerichtskosten - um mehr als eine Million Euro.

Mündliche Vereinbarung

Das Oberlandesgericht steht vor dem Problem, dass die Vereinbarung nicht schriftlich festgehalten wurde. Es liegt nur ein völlig inhaltsleeres Fax vor, in dem der damalige FPÖ-Generalsekretär Karl Schweitzer ohne nähere Angaben "den Inhalt eines Gesprächs" zwischen Gaugg, dem damaligen Sozialministeriumssprecher Gerald Grosz und dem früheren Kärntner Landesparteisekretär Helmut Prasch bestätigt. Also griff der OLG-Senat zu dem selten eingesetzten Mittel der Beweisergänzung - und befragte in der ersten Verhandlung Ende August noch einmal selbst u.a. den Kläger, die damalige Parteichefin Susanne Riess-Passer, Grosz und Prasch und am heutigen Mittwoch Schweitzer.

Zeuge Schweitzer

Aber auch der Zeuge Schweitzer - früherer Generalsekretär, zuletzt Staatssekretär und jetzt Turnlehrer im Burgenland - erhellte die Sache nicht. Er gab an, das Fax deshalb so inhaltsleer abgefasst zu haben, weil er als Generalsekretär für solche Vereinbarungen nicht zuständig war - und dass es darum ging, "die Situation zu beruhigen". Mit einem solchen Papier könne man doch niemanden beruhigen, warf Taucher ein - und konstatierte: "Das dreht sich alles im Kreis."

Glaubwürdigkeit

Zunehmend gereizt wurde Schweitzer, als Gauggs Anwältin Roja Fehringer-Missaghi mehrfach nachfragte. Ob es denn ein Problem mit seiner Glaubwürdigkeit gebe, ätzte er. "Sie brauchen weder aggressiv noch unfreundlich zu werden", hielt ihm die Anwältin entgegen.

Beisitzer Kurt Seeliger fasste die Lage abschließend zusammen: Das "Theater in diesem Prozess" fusse auf der Formulierung Schweitzers in dem Fax. "Wenn das Fax klarer gewesen wäre, hätten wir kein Problem", merkte Taucher an - und gab bekannt, dass die Entscheidung schriftlich ergeht. (APA)