Es soll wieder einen Jugendgerichtshof geben - und die Unabhängigkeit der Richter soll gestärkt werden.
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Langgedienten Mitgliedern des SPÖ-Klubs wird Walter Geyer noch als Kollege in Erinnerung sein - aus der Zeit, als er in den 80er-Jahren für die Grünen im Nationalrat gesessen ist. Am Dienstag saß der Ex-Politiker auf dem Podium der sozialdemokratischen Klubtagung und referierte über "Soziale Dimension des Rechts". Inhaltlich stand Staatsanwalt Geyer offenbar in allerbestem Einvernehmen mit Justizministerin Maria Berger.

Berger machte sich dafür stark, den 2003 unter ihrem Vorvorgänger Dieter Böhmdorfer (FPÖ) abgeschafften Jugendgerichtshof wieder einzurichten - und Geyer untermauerte dies mit dem Hinweis, dass dieses international als vorbildlich angesehene Sondergericht ausgerechnet zu einem Zeitpunkt abgeschafft wurde, als die Kriminalität und die Häftlingszahlen sprunghaft angestiegen sind.

Geyer argumentierte in alter sozialdemokratischer Tradition, dass die Strafjustiz zwei Möglichkeiten habe: "Die eine heißt Abschreckung, das heißt Haft. Die andere heißt Resozialisierung." Er ließ keinen Zweifel daran, dass er von der zweiten Option mehr hält, vor allem bei jungen Tätern und bei solchen, die ohnehin nur eine geringe Strafe abzusitzen haben.

Khols Handschrift

Generell gab es breiten Konsens, dass die schwarz-blau-orange Rechtspolitik möglichst wenig weiterwirken soll. Das betrifft etwa die Schließung von Bezirksgerichten, die Berger gestoppt habe, um "kleinen Leuten" auf dem Land den Zugang zum Recht zu erleichtern. Es betrifft aber auch die geplante Verfassungsreform, die für Berger viel zu sehr die Handschrift des ehemaligen Nationalratspräsidenten Andreas Khol trägt.

Den von den Verfassungsreformern vorgeschlagenen Justizanwalt lehnt die Justizministerin vehement ab, weil sich da unabhängige Richter vor einer externen Stelle für ihre Beweiswürdigung verantworten müssten. Auch könnte dadurch eine Streitpartei - etwa in den emotional belasteten Familienrechtsfällen - einen quasi staatlichen Anwalt zur Seite gestellt bekommen, was mit der Gewaltenteilung nicht vereinbar wäre.

Ohnehin würden ab dem 1. November bei den Oberlandesgerichten Ombudsstellen eingerichtet, aber diese dürften eben nicht in die Verfahren eingreifen oder überhaupt Partei nehmen.

In der Frage eingetragener Partnerschaften für Homosexuelle will Berger nun Konsens mit der ÖVP suchen und rasch einen gemeinsamen Gesetzesentwurf erarbeiten. (Conrad Seidl aus Villach/DER STANDARD, Printausgabe, 10.10.2007)