Wien - Die Verordnungsermächtigung des Wissenschaftsministers zur Beschränkung des Uni-Zugangs bezieht sich laut der der APA vorliegenden Regierungsvorlage nicht nur auf die Fächer Biologie und Pharmazie. Laut dem vorgeschlagenen Gesetzestext kann der Minister vielmehr "weitere Studien" festlegen, wenn "durch die erhöhte Nachfrage ausländischer Staatsangehöriger die Studienbedingungen in diesen Studien unvertretbar sind". Eine Einschränkung auf einzelne Fächer findet sich darin nicht.

Keine Einschränkungen

Auch in den Erläuterungen findet sich keine Einschränkung. Dort heißt es nur, dass "eine Ermächtigung der zuständigen Bundesministerin oder des zuständigen Bundesministers geschaffen werden soll, im Einzelfall flexibel auf eine erhöhte Nachfrage ausländischer Staatsangehöriger reagieren zu können und durch Verordnung Studien festzulegen, in denen die Studienbedingungen aufgrund dieser Nachfrage unvertretbar würden".

Für Biologie und Pharmazie gedacht

Beim Ministerrat am Mittwoch Vormittag hatte es noch geheißen, dass von dieser Verordnungsermächtigung nur die Fächer Biologie und Pharmazie betroffen seien. Im Wissenschaftsministerium bestätigte man gegenüber der APA, dass mit dem Gesetz theoretisch auch die Beschränkung anderer Studien - bei entsprechendem Andrang - möglich wäre. Gedacht sei die Verordnungsermächtigung aber konkret nur für die Biologie und die Pharmazie, die der Anlassfall für die Regelung waren. Für diese beiden Fächer soll mit der Regierungsvorlage die derzeit gesetzlich vorgesehene Beschränkungsmöglichkeit aufgehoben werden. (APA)