"Aus wirtschaftlicher Sicht wäre die Fortsetzung des bisherigen Umfangs an Dienstleistungen mehr als fahrlässig", sagte am Dienstag Wolfgang Schütz, Rektor der Medizinischen Universität Wien. Wie alle Universitäten wurde auch die seine in die Autonomie entlassen, was in der Finanzgebarung strenge Rechnungen erzwingt. Für die Wiener Gerichtsmedizin hat das zuletzt ein Rohbericht des Bundes-Rechnungshofes vom heurigen Sommer eingefordert. Und so gab die vergangene Woche im Ministerrat beschlossene Neuordnung der Gebührenanspruchsordnung den letzten Ausschlag für die Ankündigung, dass ab Jänner 2008 in den Räumlichkeiten des Departments für Gerichtliche Medizin Wien (DGM) keine Obduktionen mehr vorgenommen werden sollen.
Krampf um Gebühr
Besagte Verordnung deckelt die Summe für die Infrastruktur bei Obduktionen, die aus öffentlichen Geldern beigesteuert wird: von der Arbeit von Assistenten über die Gebühr zur Nutzung eines Kühlraums hin zu simplen Gummihandschuhen. All das darf zusammen nicht mehr als 130 Euro pro Fall kosten. "Damit kommen wir nicht aus. Wir müssen 560 Euro in Rechnung stellen, um kostendeckend wirtschaften zu können", erläutert Uni-Pressesprecher Bernd Matouschek.
Doch die Gummihandschuhkosten sind nur der unmittelbare Auslöser fürs angekündigte Ende in "der Sensengasse". Seit Jahresanfang 2007 sind den beamteten Wiener Gerichtsmedizinern nämlich gleich zwei Drittel ihrer Klienten abhanden gekommen. Mit der Novellierung des Wiener Leichen- und Bestattungsgesetzes hat die Stadt die "sanitätsrechtlichen Obduktionen" dem DGM weg in die eigene Verantwortung genommen.
Seltenere Obduktionen
Diese Obduktionen finden ohne gerichtlichen Auftrag, also ohne Verdacht auf ein Verbrechen, statt. Sie haben den Zweck, unklare Todesursachen näher zu erkunden. In Wien wurden sie bisher besonders häufig angeordnet: rund 1500-mal jährlich, dreimal öfter als in vergleichbaren europäischen Städten. "Seit heuer finden diese Obduktionen in den Pathologien unserer kommunalen Spitäler statt – und nur dann, wenn die Todesursache nicht auf anderen Wegen, etwa aus Krankengeschichten heraus, festgestellt werden kann", erläutert Renate Pommerening-Schober, Leiterin der zuständigen MA 40.