Gesetzesänderung
Kindergärten fallen in die Kompetenz des Landes, daher wurde das Kindergartengesetz geändert. Es sieht nun einen verpflichtenden Besuch des Kindergartens im letzten Jahr vor. Umgesetzt soll die Änderung mit Beginn des nächsten Schuljahres werden. Ursprünglich war eine Einführung mit Jahresbeginn 2008 angepeilt worden, die Vorbereitungsarbeiten erfordern jedoch mehr Zeit.
Verwaltungsstrafe
Das "verpflichtende Bildungsjahr im Kindergarten" ist kostenlos. Alle Kinder, die sich ein Jahr vor Schuleintritt befinden, werden für je vier Stunden an vier Tagen pro Woche zum Kindergartenbesuch verpflichtet, heißt es auf Anfrage von derStandard.at aus dem Büro des zuständigen Landeshauptmann-Stellvertreters Gerhard Dörfler. Wer sein Kind nicht in den Kindergarten schickt, muss mit einer Verwaltungsstrafe in der Höhe von 200 Euro rechnen.
"Ausnahmetatbestände"
"Ausnahmetatbestände", wie es aus Dörflers Büro heißt, sind: "Vorzeitige Einschulung, physische oder psychische Behinderung, medizinische Gründe, unzumutbare Belastung aufgrund schwierige Wegverhältnisse". Kinder gemäß Bildungsplan "häuslichen Kindergartenunterricht" zu erteilen, ist eine weitere Alternative. Ob eine Ausnahmeregelung zum Tragen kommen kann, bzw. ob der häusliche Unterricht ordnungsgemäß erteilt wird, soll vom Kindergarteninspektorat überprüft werden. Über das verpflichtende Kindergartenjahr sagt Dörfler: "Das ist ein bildungspolitischer Meilenstein".
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