Wien – Kurz vor ihrem Bundeskongress am Wochenende finden sich die Grünen in einem kleinen Statutenstreit wieder.

Grund dafür ist ein Antrag, der die Funktion des Bundesparteisekretärs in den Satzungen verankert sehen will. Der Haken: Der Antrag wurde an die Delegierten erst gar nicht ausgeschickt – und gleich dem Erweiterten Bundesvorstand zugewiesen. Dort wird dieser zwar am Samstag Thema sein; aber eben nur dort.

Ein Ablauf, der auf Kritik stößt: Der Innsbrucker Gemeinderat Gebi Mair spricht von einem „statutenwidrigem Vorgehen“ und fordert eine Diskussion über den Antrag am Kongress ein. Denn diese Funktion sei „letztes Jahr sehr schnell eingeführt und ohne Ausschreibung mit der Person Lothar Lockl besetzt worden“. Der Kongress solle nun sagen, „ob es einen Parteisekretär geben soll oder nicht“. Ähnlich argumentiert einer der Antragsteller, der Wiener Grüne Georg Prack: Ein Nichtbehandeln würde nur das „strukturelle Problem prolongieren“.

Bundesgeschäftsführerin Michaela Sburny spricht hingegen von einem völlig statutenkonformen Ablauf: „Wir halten uns an die Regeln.“ Ihrer Meinung nach herrscht mit den Antragstellern darüber „Einvernehmen“. (pm/DER STANDARD, Printausgabe, 23.11.2007)