Sensible Daten werden wieder gelöscht - Pro Schüler müssen 13 Merkmale verschlüsselt ans Minsterium übermittelt werden
Redaktion
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Wien - Das Bildungsdokumentationsgesetz bleibt - trotz Protesten von Datenschützern. Damit können auch künftig Daten über Schüler bzw. Studenten gesammelt werden. Beibehalten wird die umstrittene Erhebung der Sozialversicherungsnummer der Schüler, allerdings mit einer neuen Verschlüsselung. So sollen im Unterrichtsministerium keine personenbezogenen Daten mehr anfallen, Anfrageberechtigungen anderer Behörden werden gestrichen, und die Schulen müssen besonders sensible Daten wie Sozialversicherungsnummer und sonderpädagogischen Förderbedarf aus ihren lokalen Datensätzen spätestens nach zwei Jahren löschen. Die Grünen sagten als einzige Fraktion Nein zur Vorlage, da sie den Datenschutz nicht entsprechend gewährleistet sahen.
13 Merkmale aufzeichnen
Die Datensammlung für die Bildungsstatistik wird ab 1. Jänner 2008 im Detail gesetzlich geregelt. Demnach müssen die Schulen 13 Merkmale über ihre Schüler aufzeichnen und speichern - darunter Angaben über Schulerfolg (also Aufstiegsberechtigung, Wiederholungsprüfungen und Anzahl der "Nicht genügend"), Fremdsprachen, im Alltag gebrauchte Sprachen, Teilnahme an Lateinunterricht und Ganztagsschule. Bisher wurden die zu speichernden Daten vom Unterrichtsministerium per Verordnung festgelegt.
Datenschutz soll besser sein
Damit werde das Bildungsdokumentationsgesetz bestmöglich an den Datenschutz angepasst, versicherte im Vorfeld SP-Bildungssprecher Erwin Niederwieser. Auf die großflächige Datensammlung gänzlich verzichten und stattdessen lediglich Stichproben zu erheben ist aus seiner Sicht nicht möglich. Rückschlüsse auf die Entwicklung des Bildungsverhaltens in einzelnen Regionen, wie sie etwa für die Auswertung der Schulversuche zur "Neuen Mittelschule" nötig sind, seien nämlich nur mit einer Vollerhebung möglich, argumentiert der SP-Politiker: "Da nützen uns Stichproben für ganz Österreich wenig." (APA)
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