Zwei Varianten
Für die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses gibt es de facto nur zwei Varianten: Die SPÖ unterstützt einen entsprechenden Antrag der Opposition oder sie bringt einen eigenen Antrag ein und lässt ihn durch Grüne, FPÖ und BZÖ unterstützen. Beide Varianten sind nach dem Wortlaut des Regierungsprogramms ausgeschlossen.
Oppositionsantrag mit SPÖ-Unterstützung
Am deutlichsten geregelt ist Variante eins. Einen von den Oppositionsparteien eingebrachten Antrag dürfte die SPÖ nämlich nur dann unterstützen, wenn auch der andere Koalitionspartner (also die ÖVP) Ja sagt. Wörtlich heißt es dazu: "Die beiden Regierungsparteien suchen auf Basis des Regierungsprogramms den Dialog mit allen im Parlament vertretenen Parteien. Dazu gehört auch, dass über deren Vorschläge sachlich und konstruktiv beraten wird und allenfalls - sofern sich beide Regierungsparteien darauf verständigen - eine Beschlussfassung erfolgt."
SPÖ-Antrag mit Oppositions-Unterstützung
Auch die Variante zwei - die SPÖ bringt einen Antrag auf U-Ausschuss ein und lässt ihn von der Opposition unterstützen - ist eigentlich ausgeschlossen. SPÖ und ÖVP dürfen dem Wortlaut des Regierungsprogramms zufolge nämlich zwar eigene Gesetzesinitiativen einbringen, wenn sie diese eine Woche vorher mit dem Koalitionspartner beraten - die Abstimmung muss aber gemeinsam erfolgen. Wörtlich heißt es im Regierungsprogramm dazu: "Alle parlamentarischen Entscheidungen, insbesondere auch in Geschäftsordnungsfragen, sind von den beiden Klubobmännern zeitgerecht aufeinander abzustimmen, damit es zu einer gemeinsamen Beschlussfassung kommt."
Gefahr eines Revanchefouls