Umgelegt auf elektronische Post, heißt das, dass der "widerrechtliche Zugriff auf ein Computersystem" (§ 118 a) oder die "Verletzung des Telekommunikationsgeheimnisses" (§ 119) unter Strafe steht (bis zu sechs Monate Haft oder 360 Tagessätze). Wer ein Passwort klaut oder in einen fremden PC technisch "einbricht" und E-Mails liest, macht sich ebenso strafbar wie jemand, der ungelesene E-Mails eines anderen Adressaten öffnet und liest. Aber in dem Moment, wo ein PC nicht heruntergefahren oder eine E-Mail offen am Schirm stehenbleibt, ist sie nicht mehr geschützt - weil sie ja nicht "verschlossen" ist.
Generell gilt (außer für Amtsgeheimnisse): Der rechtmäßige Empfänger kann seine E-Mails weiterleiten, an wen auch immer. "Ich kann Ihnen ja auch einen persönlichen Brief, der mir geschrieben wurde, schenken", sagt Professor Scheil dazu.