Wien - Gegen die Pläne von Wissenschaftsminister Johannes Hahn , im Zuge der geplanten Reform des Universitätsgesetzes (UG) auch dem Universitätsrat ein Vorschlagsrecht für die Rektorswahl zu geben, sprechen sich die Vorsitzenden der Hochschülerschaften an den Universitäten aus. Dem Senat sollte, so wie bisher das alleinige Recht für den Vorschlag zur Bestellung des Rektors zukommen, teilte die ÖH am Freitag in einer Aussendung mit. Die Studentenvertreter stimmen damit mit den Senatsvorsitzenden der Unis überein, die vor Kurzem "verstärkte politische Einflussnahme" befürchtet hatten.

Rektorswahl

Hahn hatte sich kürzlich für Überlegungen ausgesprochen, auch dem Universitätsrat ein Vorschlagsrecht für die Rektorswahl einzuräumen. Zudem sollte die Möglichkeit geschaffen werden, Personen direkt - also ohne Bewerbung - für das Rektorsamt anzusprechen, meinte Hahn, der den Entwurf für die UG-Novelle im Frühjahr zur Begutachtung aussenden will. Derzeit wählt der Uni-Rat aus einem Dreiervorschlag des Senats den Rektor. An einigen Universitäten hat es bei den jüngsten Rektorswahlen Differenzen zwischen den beiden Gremien und in Folge Probleme bei der Kür des Uni-Chefs gegeben.

Die Studentenvertreter sprechen sich weiters gegen eine Ausweitung der Kompetenzen des Uni-Rats bzw. eine mehrheitliche Nominierung von dessen Mitglieder durch die Bundesregierung aus. "Die Gefahr der dadurch größer werdenden möglichen politischen Einflussnahme würde die Universitäten nachhaltig in ihrer Entwicklung schädigen", meinen die ÖH-Vertreter. Die Vorschläge Hahns würden klar den mit Autonomie verbundenen Begriffen Selbstständigkeit, Unabhängigkeit, Selbstverwaltung oder Entscheidungsfreiheit widersprechen.

Resolution

Die Senatsvorsitzenden der Universitäten haben in einer Ende Februar verabschiedeten Resolution daran erinnert, dass die Wahl des Rektors seit Gründung der Uni Wien im Jahr 1365 immer ein Vorrecht der Universitäten gewesen sei, das nie ernsthaft in Frage gestellt wurde. "Der Vorschlag, die Bestellung des Rektors ohne maßgebliche Mitwirkung der Universitätsangehörigen ausschließlich dem Universitätsrat zu überlassen, stellt einen unannehmbaren Eingriff in die Autonomie der Universitäten dar und ist nach Ansicht führender Rechtsexperten verfassungswidrig", heißt es in der Resolution." Auch die Absicht, die Universitätsratsmitglieder mehrheitlich durch die Bundesregierung zu nominieren und auch die anderen Mitglieder durch universitätsfremde Gremien wählen zu lassen, würde der politischen Einflussnahme Tür und Tor öffnen und eine fundamentale Bedrohung der Freiheit von Wissenschaft und Lehre bedeuten. (APA)