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Skalicky will keine "Anlass-Gesetzgebung" bei der UG-Reform.

Foto: APA/Schlager
Wien - Der Rektor der Technischen Universität (TU) Wien, Peter Skalicky, spricht sich im Zusammenhang mit der geplanten Novellierung des Universitätsgesetzes (UG) gegen eine "Anlass-Gesetzgebung" aus. "Rektorswahlen, die nicht zur Zufriedenheit aller ausgefallen sind, sollten nicht Anlass für eine Gesetzesänderung sein", sagte Skalicky. Für die Reform wünscht er sich vor allem mehr Entscheidungen bei den Unis und Zulassungsverfahren statt Studienberechtigung.

SPÖ-Bildungssprecher Erwin Niederwieser hält das sowohl "bildungspolitisch als auch ökonomisch für falsch". Es gehe nicht an, dass die Matura als Studienberechtigung nicht mehr ausreichen solle, so Niederwieser in einer Aussendung.

"Anerkannte Abschlüsse an staatlichen oder vom Staat anerkannten Bildungseinrichtungen sind mit Berechtigungen verbunden und es wäre eine Geldverschwendung einige Monate nach der aufwendigen Reifeprüfung wiederum eine vielleicht aufwendigere Zulassungsprüfung zum Studium abzulegen", so der Mandatar.

Differenzen bei Rektorswahl

Derzeit wählt der Uni-Rat aus einem Dreiervorschlag des Senats den Rektor. An einigen Universitäten hat es bei den jüngsten Rektorswahlen Differenzen zwischen den beiden Gremien und in Folge Probleme bei der Kür des Uni-Chefs gegeben. Wissenschaftsminister Johannes Hahn hatte sich deshalb u.a. dafür ausgesprochen, das Kräfteverhältnis zwischen den universitären Leitungsgremien neu zu ordnen und auch dem Universitätsrat ein Vorschlagsrecht für die Rektorswahl einzuräumen. Voraussichtlich im Mai soll der Entwurf für eine UG-Novelle zur Begutachtung ausgesendet werden.

Skalicky hält hingegen das Verhältnis zwischen den Leitungsgremien Universitätsrat, Rektorat und Senat für "im Grunde in Ordnung", es sollte deshalb, ebenso wie der Modus der Rektorswahl, unverändert gelassen werden. "Es gibt durchaus Meinungsverschiedenheiten, aber da es funktioniert, muss man das aushalten".

Mangel an Gutachtern

Dennoch hat der TU-Rektor Wünsche für Änderungen im UG, etwa bei Berufungs- und Habilitationsverfahren. Diese seien wegen der notwendigen Gutachter für jeden Bewerber sehr aufwendig. "Uns gehen die Gutachter aus", sagte Skalicky.

Das Rektorat sollte auch eine stärkere Mitwirkung in Studienangelegenheiten erhalten. Die Studienkommissionen hätten relativ große Autonomie in der Gestaltung der Studienpläne, das Rektorat habe nur Mitspracherecht, wenn es um die finanzielle Bedeckbarkeit gehe, sagte Skalicky. "Das Rektorat muss hier auch inhaltlich etwas sagen können."

UG lockern

Hochschul-Studien sollten nach Ansicht Skalickys überhaupt nicht in dieser gesetzlichen Dichte wie derzeit im UG geregelt werden: So sollte auch die UG-Bestimmung fallen, dass Diplomarbeiten in einem ähnlichen anderen Studium für einen Studienabschluss angerechnet werden müssen. "Die Universitäten müssen in zunehmenden Maße selbst verantworten, welche Studien sie anbieten, wie sie diese durchführen und was sie anrechnen."

Zulassung statt Berechtigung

Ganz allgemein wünscht sich Skalicky einmal mehr, dass man an den Unis "von der Berechtigung zur Zulassung" kommt. Derzeit gebe die Matura die Berechtigung, ein Studium zu beginnen. Stattdessen wünscht sich der TU-Rektor ein von den Unis festzulegendes Zulassungsverfahren. "Ich verstehe nicht, warum man sich fürchtet, dass die Unis das missbrauchen, alle Leute ablehnen und die Zahl der Studenten drastisch senken würden", sagte Skalicky, denn Lehre sei eine Grundaufgabe der Universitäten.

Autonomie bei Uni-KV

Der TU-Rektor fordert weiters das Zurückdrängen des "nicht mehr zeitgemäßen Kuriendenkens", das auch im UG verankert sei. Eine Möglichkeit dafür wäre es, die derzeit mit zwei Jahren befristete direkte Ernennung zum Professor durch den Rektor auf Vorschlag der Professoren auszubauen und die Befristung solcher Professuren etwa auf sechs Jahre zu verlängern.

Im Zusammenhang mit dem geplanten Kollektivvertrag für Universitätsbedienstete spricht sich Skalicky "gegen Automatismen aus, die gesetzlich geregelt sind". "Die Universität muss selbst entscheiden können, wen sie in welcher Funktion haben will und wen nicht", so der Rektor: "Der Erwerb einer Qualifikation darf nicht automatisch Auswirkungen auf die Funktion haben". (APA)