Wien - Eine Abschaffung der Kurien für Uni-Lehrer, die Wahl der Rektoren durch eine aus allen universitären Gruppen bestehende Universitätsversammlung sowie Sitz und Stimme in den Uni-Räten fordern die Betriebsräte und Personalvertretungen an den 21 Unis bei der anstehenden Novelle des Universitätsgesetzes (UG). Außerdem müssten den Senaten wieder mehr Mitentscheidungskompetenzen eingeräumt werden, hieß es in einer Aussendung am Montag.

Drittelparität

Nach Vorstellungen der Betriebsräte soll es keine in Mittelbau und Professoren geteilte Kurien der Uni-Lehrer geben. Stattdessen sollen alle Mitglieder des wissenschaftlichen Personals aller Vertragstypen mit unbefristeten Verträgen eine Faculty bilden, die im Senat ebenso abzubilden sei wie die befristeten Mitarbeiter aller Vertragsarten. Etwas weniger weit geht die Österreichische HochschülerInnenschaft (ÖH): Sie verlangt in einer Aussendung eine einheitliche Kurie zumindest für die habilitierten Uni-Lehrer. Im künftigen Senat soll dann Drittelparität herrschen: Je ein Drittel der Sitze soll demnach den Habilitierten zukommen, dem nicht-habilitierten Mittelbau und den Studenten.

Klarheit gewünscht

Derzeit bilden die ordentlichen Professoren eine Kurie, die im Senat die absolute Mehrheit hat. Sämtliche anderen Uni-Lehrer wie etwa Dozenten oder Assistenten sind in einer Mittelbau-Kurie zusammengefasst, der im Vergleich dazu kaum Sitze zukommen.

Klarheit wünschen sich die Betriebsräte bei einer allfälligen näheren arbeitsrechtlichen Ausgestaltung des UG: Sie ersuchen um "größtmögliche Kompatibilität mit dem gesamten österreichischen Arbeits- und Sozialrecht" und um "Formulierungen, die keiner Interpretation mehr bedürfen, um nicht neuerlich auf oberstgerichtliche Entscheidungen angewiesen zu sein".(APA)