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Foto: AP/FABIAN BIMMER
Wer sich in studentischen Foren einloggt, findet die Frage immer wieder: Kann ich meine Dissertation/Diplomarbeit für ein zweites Studium "anrechnen" lassen? Regelmäßig entspinnen sich aufgeregte Diskussionen darüber, ob so eine Zweitverwertung zulässig ist, oder ob man sich dadurch eine zweiten Titel "erschummelt".

Schreibaufwand minimieren

Zulässig oder nicht, die Absicht dahinter ist klar: Wer sich durch zwei Diplomstudien gearbeitet hat, will danach so den Schreibaufwand minimieren und mit nur einer Arbeit MMag – oder DDr – werden. Dann gibt es noch den Fall, in dem eine Dissertation als Diplomarbeit angerechnet werden soll – Mag.Dr. mit nur einem wissenschaftlichen Werk.

Während solche Anrechungen bis zum In-Kraft-Treten des UG 2002 generell möglich waren, schiebt §85 Universitätsgesetz dem jetzt einen Riegel vor. Die Anerkennung von Dissertationen für Zweitstudien, egal ob als Diplomarbeit oder als zweite Dissertation, ist jetzt ausgeschlossen.

Vor dem VfGH

Eine Jus-Studentin, die sich an den Verfassungsgerichtshof wandte, weil die Wirtschafts-Uni Wien ihre juristische Dissertation nicht als Diplomarbeit für das WU-Studium anerkennen wollte, musste sich dieser Änderung beugen. Der Gerichtshof hatte „keine gleichheitsrechtlichen Bedenken“ gegen den Ausschluss der Anerkennung. (Geschäftszahl B781/07)

Und zwar in zweierlei Hinsicht: Erstens dürfen Dissertationen nicht mehr als Dissertationen anderer Studienrichtungen angerechnet werden. Der Grund dafür liegt, wie man den Beilagen zu den damaligen Protokollen des Nationalrats entnehmen kann, in der wissenschaftlichen Ausrichtung der Doktoratsstudien. Es könne sonst „der bloße Eindruck erweckt werden, dass Personen mit zwei Doktorgraden auch tatsächlich eine höhere wissenschaftliche Leistung erbracht haben“. Diese „Irreführung“ soll vermieden werden.

Wissenschaftlich ausgerichtet

Auch als Diplomarbeit können Dissertationen nicht mehr anerkannt werden. Die Aufgabenstellung und die wissenschaftlichen Anforderungen an eine Diplomarbeit seien nämlich grundlegend von den Anforderungen an eine Dissertation zu unterscheiden, so der VfGH. Im Gegensatz zur Diplomarbeit für das Magisterstudium sei die Dissertation der "überwiegende, entscheidende und wichtigste Teil" des Doktoratsstudiums.

Was weiterhin möglich ist: Diplomarbeiten können für ein Zweitstudium angerechnet werden, so das entsprechende Universitätsorgan das erlaubt. (Anita Zielina, derStandard.at, 14.5.2008)