Wien - "Mehr Rück- als Fortschritte" sieht die Österreichische HochschülerInnenschaft (ÖH) im vorläufigen Entwurf des Wissenschaftsministeriums zur Novelle des Universitätsgesetzes (UG).

Das derzeitige Tauziehen zwischen ÖVP und SPÖ gehe auf Kosten der Unis - trotz mehrmaligem Bekenntnis zur konstruktiven Zusammenarbeit sei es "nicht einmal möglich gewesen, bereits im Regierungsübereinkommen vereinbarte Punkte, Stichwort universitäre Mitbestimmung, in einen gemeinsamen Novellierungsentwurf zu gießen", hieß es in einer Aussendung.

"Allmacht des Uni-Rates"

"Indiskutabel" ist für die ÖH die im Entwurf vorgesehene Freigabe der Studiengebühren für Nicht-EWR-Bürger. Öffne die Regierung "die Büchse der Pandora", sei es bis zur generellen Freigabe der Gebühren nur mehr ein kleiner Schritt.

Auch die vorgesehenen Änderungen bei der Rektorswahl werden von den Studentenvertretern abgelehnt. Eine Abwertung des Senats sei nicht im Sinne einer demokratischen Weiterentwicklung des UG, die "Allmacht des Uni-Rates" dürfe nicht ausgebaut werden.

"Kaisertum auf Lebenszeit"

In der Erleichterung der Wiederwahl amtierender Rektoren sieht die ÖH ein "Kaisertum auf Lebenszeit". Kritik übt sie außerdem am geplanten Wegfall der vierjährigen Sperrfrist für Politiker bei der Entsendung in Uni-Räte.

"Neue Verhandlungen und intensive Gespräche" über die geplante Reform des UG 2002 kündigte SP-Wissenschaftssprecher Josef Broukal bei einer Diskussion an der Universität Klagenfurt an. Gleichzeitig machte Broukal klar, dass die "SPÖ ist nicht bereit ist, von ihren Forderungen für ein neues Universitätsgesetz abzurücken".

Wesentliche Kriterien für die SPÖ seien unter anderem die Überleitung der außerordentlichen Professoren in die Professorenkurie sowie die Weiterentwicklung der Mitbestimmung der Personalvertreter. Darüber hinaus müssten die Studienbedingungen verbessert und Teilzeitstudien eingerichtet werden. Diese Punkte vermisst Broukal in dem von Wissenschaftsminister Johannes Hahn vorgelegten Entwurf und wiederholte: "Lieber kein neues Gesetz als dieses." (APA)