Studienplatzlimitierung bei fremdsprachigem Master wird möglich
Rektorat soll Zahl der Studenten festlegen können - Mit der "Gestaltungs- vereinbarung" bekommt der Minister ein neues Steuerungsinstrument
Redaktion
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Wien - In einem bestimmten Bereich wird künftig auch eine
zahlenmäßige Beschränkung der Zahl der Studenten in einem
Masterstudium möglich sein: In Masterstudien, "die ausschließlich in
einer Fremdsprache angeboten werden", soll das Rektorat die Zahl der
Studenten festlegen und die Zulassung durch ein Aufnahmeverfahren
regeln können, heißt es im Begutachtungsentwurf des neuen
Universitätsgesetzes (UG). Sichergestellt werden muss dabei, dass
nicht mehr als zehn Prozent aller Master-Studenten einer Uni ein
solches fremdsprachiges Masterstudium betreiben.
Sonst nur "qualitative Zulassungsbedingungen"
Ansonsten sind nur "qualitative Zulassungsbedingungen" erlaubt.
Dies müssen "im Zusammenhang mit den erforderlichen Kenntnissen jener
Fächer, auf denen das jeweilige Masterstudium aufbaut, stehen". In
den Erläuterungen ausgeschlossen wird die Normierung eines bestimmten
Notendurchschnitts des Bachelorabschlusses für die Aufnahme ins
Masterstudium. Festgelegt werden sollen die Bedingungen von den
Senaten der jeweiligen Uni.
Gestaltungsvereinbarung
Mit der UG-Novelle gibt sich der Wissenschaftsminister auch ein
neues Steuerungsinstrument in die Hand: die sogenannte
Gestaltungsvereinbarung. Dazu kann der Minister fünf Prozent des
jährlichen Uni-Budgets einbehalten, bisher war nur ein Prozent
möglich. Diese Mittel sollen über die Gestaltungsvereinbarung, die
jährlich zwischen Ministerium und den einzelnen Universitäten
abgeschlossen wird, "für besondere Finanzierungserfordernisse, z.B.
für bestimmte Vorhaben zur Schaffung oder Unterstützung eines
nationalen Hochschulraumes" an die einzelnen Unis ausgeschüttet
werden - aber nur wenn die in der Gestaltungsvereinbarung
festgelegten Ziele erreicht werden, heißt es in den Erläuterungen.
Das Ministerium sieht in dieser Gestaltungsvereinbarung auch ein
Instrument für ein vielfach gefordertes Gesamtkonzept für den
tertiären Bildungssektor bzw. eine Rahmenplanung für den gesamten
österreichischen Uni-Sektor. (APA)
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