Wien - Seit 1971 gibt es den "Homosexuellen-Paragrafen" 209 Strafgesetzbuch. Damals wurde - Österreich war auch hier einer der letzten Staaten in Europa - die generelle Strafbarkeit der Homosexualität auch unter Erwachsenen abschafft. Als flankierende Maßnahme wurde für männliche Homosexuelle das Mindestalter von 18 Jahren festgeschrieben. Für heterosexuelle und lesbische Beziehungen liegt es bei 14 Jahren. Bis 1996 gab es im Strafgesetzbuch noch zwei weitere Homosexuellen-diskriminierende Bestimmungen. Der Paragraf 220 sah das Verbot der Werbung "für Unzucht mit Personen des gleichen Geschlechts oder mit Tieren" vor, der Paragraf 221 stellte "Verbindungen zur Begünstigung gleichgeschlechtlicher Unzucht" unter Strafe. In einer Abstimmung im Nationalrat im November 1996 fielen diese beiden Bestimmungen überraschend - während der 209er bei Stimmengleichstand (91:91) aufrecht blieb.
Der Paragraf 209 Strafgesetzbuch im Wortlaut:
"Gleichgeschlechtliche Unzucht mit Personen unter achtzehn Jahren § 209. Eine Person männlichen Geschlechtes, die nach Vollendung des neunzehnten Lebensjahres mit einer Person, die das vierzehnte, aber noch nicht das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat, gleichgeschlechtliche Unzucht treibt, ist mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen." (APA)