Ein Mann über 19 Jahren riskiert sechs Monate bis fünf Jahre Haft, wenn er mit einem 14- bis 18-jährigen Burschen "gleichgeschlechtliche Unzucht treibt": so weit der umstrittene Strafrechtsparagraph 209. Eine Sonderregelung für Schwule: Mann-Frau-und Frau-Frau-Beziehungen unterliegen in Österreich einem Mindestalter von 14 Jahren. 20- bis 30-mal pro Jahr führt eine Anzeige nach dem "209er" zu einem Gerichtsverfahren. Laut Auskunft Justizminister Dieter Böhmdorfers (FPÖ) sitzen derzeit sechs Männer nach einer einschlägigen Verurteilung ein. Zu Beginn 2001 waren es elf. (DER STANDARD, Print-Ausgabe 1. 6. 2001)