Eine Geschlechterquote für mehr Frauen in Aufsichtsräten und Vorständen deutscher Unternehmen verstößt nicht gegen das Grundgesetz. Zu diesem Ergebnis kommt der Abschlussbericht einer Arbeitsgruppe der Konferenz der JustizministerInnen (JuMiKo), der in dieser Woche in Halle vorgestellt wird. Die JuMiKo-Vorsitzende und Justizministerin von Sachsen-Anhalt, Angela Kolb, fordert nach Medienberichten nun einen Gesetzentwurf für eine Quote, der seitens der JustizministerInnen in den Bundesrat eingebracht werden könnte.

"Widerstand bröckelt"

"Der Widerstand gegen eine gesetzliche Mindestquote zur Erhöhung des Frauenanteils in den Spitzengremien der Wirtschaft bröckelt weiter. Dies ist angesichts der geringen Fortschritte seit der Vereinbarung einer freiwilligen Selbstverpflichtung vor zehn Jahren kaum verwunderlich. Der Gesetzgeber ist nach dem Grundgesetz verpflichtet, die Gleichberechtigung von Frauen und Männern durchzusetzen und bestehende Nachteile zu beseitigen. Die Klarstellung der Justizministerkonferenz, dass verfassungsrechtlich keine Bedenken bestehen, die Wirtschaft bei der Gleichberechtigung in die Pflicht zu nehmen, ist eine wichtige Aussage und gibt der Diskussion um die Geschlechterquote neuen Auftrieb", erklärt FidAR-Präsidentin Monika Schulz-Strelow.

Die Vereinigung "Frauen in die Aufsichtsräte" (FidAR) hat gemeinsam mit anderen deutschen Frauenorganisationen bereits eine E-Petition zur Frauenquote vorlegegt. Bis 24. Mai kann sie noch mitgezeichnet werden. (red)