Die Themen Integration und Jugend stehen am zweiten Tag der Regierungsklausur in Krems im Mittelpunkt.

Foto: Matthias Cremer

Wien - Der Ministerrat hat im Rahmen der Regierungsklausur in Krems eine Verdreifachung der sprachlichen Frühförderung beschlossen. Ferner wurde der Bildungsreform-Gruppe als Ziel mitgegeben, politische Bildung ab dem sechsten Schuljahr als Pflichtmodul zu etablieren und Vorbereitungsklassen für Schüler mit Sprachschwierigkeiten zu ermöglichen. Integrationsunwilligen Eltern könnten Strafen drohen.

Die Ausweitung der sprachlichen Frühförderung ist bereits mit den Ländern paktiert. Insgesamt werden für diesen Posten 90 Millionen in den kommenden drei Jahren aufgewendet. Zwei Drittel davon kommen seitens des Bundes. Bisher hatten Bund und Länder je fünf Millionen pro Jahr aufgebracht. Ziel der Maßnahme ist die sprachliche Frühförderung von Kindern zwischen drei und sechs Jahren, damit diese beim Schuleintritt über ausreichende sprachliche Kompetenz verfügen.

Vorbereitungsklassen und Mitwirkungspflicht

Dieses Ziel verfolgen auch die sogenannten Vorbereitungsklassen für Schüler mit Sprachdefiziten. Mit diesen soll der schnellstmögliche Eintritt in das Regelschulsystem gewährleistet werden.

Freilich ist diese Maßnahme noch nicht fix sondern wird laut Text des Regierungspapiers bloß "in die Bildungsreform aufgenommen". Nämliches gilt für den Ausbau der verpflichtenden Mitwirkung der Erziehungsberechtigten im Bereich der Schule. In letzter Konsequenz soll hier auch die Möglichkeit von Strafen durch die Jugendwohlfahrtsbehörden geschaffen werden.

Ebenfalls Ziel aber noch Zukunftsmusik ist die Verankerung der Politischen Bildung als Pflichtmodul ab der sechsten Schulstufe im Rahmen des Unterrichtsgegenstandes Geschichte und Sozialkunde. Schulautonom soll auch die Führung eines eigenen Unterrichtsgegenstandes möglich werden.

Schon relativ konkret wird es, was den langjährigen Wunsch nach einer besseren bzw. schnelleren Anerkennung von Berufs- und Bildungsabschlüssen angeht. Hier sollen vereinheitlichte oder aufeinander abgestimmte Verfahren gesetzlich geregelt werden. Der Beschluss dafür ist für kommenden Herbst angepeilt. (APA, 24.3.2015)