Klagenfurt – Die Soziallandesräte aller Bundesländer trafen sich am Freitag mit Sozialminister Alois Stöger (SPÖ) in Klagenfurt. Mit einer Einigung in der Frage, ob man die Mindestsicherung für Asylberechtigte kürzen bzw. für Familien Deckelungen einführen soll, hatte vorab niemand gerechnet. Wie berichtet sind vor allem ÖVP-regierte Länder wie Niederösterreich für eine Deckelung.

Landeshauptmann Erwin Pröll drohte mit einem Alleingang seines Bundeslands, sollte es zu keiner bundesweiten Einigung auf eine Deckelung bei 1500 Euro für Familien kommen. Dann werde man die Unterzeichnung einer 15-a-Vereinbarung verweigern. Niederösterreichs Soziallandesrätin Barbara Schwarz blieb wenig überraschend bei dieser Haltung. "Wie sollte sie auch anders", hieß es nach dem Treffen aus dem Büro Stögers in einem STANDARD-Gespräch, "sie hat ja einen Landtagsbeschluss im Gepäck."

Mitterlehner soll vermitteln

Um doch noch zu einer Einigung zu kommen und nach dem Sommer mit einem einheitlichen Entwurf in die Begutachtung gehen zu können, will Stöger nun auf Vizekanzler Reinhold Mitterlehner als Vermittler setzen. "Wir verhandeln gerne mit einer ÖVP, aber nicht zwei Volksparteien", sagt ein Sprecher Stögers, "bis Ende des Jahres muss die Vereinbarung formal abgesegnet sein." Dass Mitterlehner sich gegen seine niederösterreichischen Parteifreunde wenden wird, ist aber unwahrscheinlich.

Für die Steirer hatte Landesrätin Doris Kampus wenige Tage zuvor ihr Modell einer Mindestsicherung präsentiert. Es sieht keine Deckelung vor, jedoch im Fall von Missbrauch Kürzungen von 25 bis zu 100 Prozent.

Ausreißer Oberösterreich

Durch den Beschluss, die bedarfsorientierte Mindestsicherung für asylberechtigte und subsidiär schutzberechtigte Flüchtlinge von 914 auf 560 Euro zu kürzen, scherte bisher Oberösterreich als einziges Bundesland aus, was die Höhe dieser Leistung für Asylberechtigte betrifft: Asylberechtigte Personen, also Menschen, deren Asylantrag positiv beschieden wurde, erhalten in allen anderen Bundesländern die volle Summe.

Bei den subsidiär Schutzberechtigten – Flüchtlingen, die keinen "klassischen" Asylgrund haben, deren Leben oder körperliche Integrität aber bei einer Heimkehr gefährdet wäre – gibt es mehr Ausnahmen. Auf diese wies Oberösterreichs Landeshauptmann Josef Pühringer (ÖVP) am Freitag in einem Ö1-Interview hin.

Umzug nach Wien

In Salzburg, dem Burgenland und Niederösterreich bleiben subsidiär Schutzberechtigte in der Grundversorgung für Asylwerber. Suchen sie sich selber eine Wohnung, erhalten sie monatlich 320 Euro. In der Steiermark steht die bedarfsorientierte Mindestsicherung nur subsidiär Schutzberechtigten zu, die bereits gearbeitet haben. In Niederösterreich wurde subsidiär Schutzberechtigten die bedarfsorientierte Mindestsicherung mit 1. April aberkannt. Danach hätten viele ihre Miete nicht mehr bezahlen können und seien nach Wien gezogen, sagt Herbert Langthaler von der NGO Asylkoordination. (bri, cms, 17.6.2016)