Es ist besser als nichts. Statt Asylwerber wie derzeit zur Untätigkeit zu verdammen – und damit einer Gruppe von Menschen, die in Österreich ohnehin schwerster Polemik ausgesetzt ist, zusätzlich noch den Ruf von faulen Nichtstuern aufzubürden –, sollen sie während ihres Asylverfahren künftig 32 gemeinnützige Tätigkeiten ausüben dürfen, wie DER STANDARD berichtete.

Bei aller Kleinlichkeit, die diesem Vorschlag innewohnt: Wer mit Asylwerbern je näher persönlich zu tun hatte und miterlebt hat, was erzwungenes Nichtstun nach einer oft lebensgefährlichen und traumatisierenden Flucht mit Menschen macht, wie es sie auf sich selbst zurückwirft und psychisch belastet, wird jede Initiative befürworten, die ihnen sinnvolle Aktivität ermöglicht.

Asylwerber statt Schüler

Nun umfasst die in rot-schwarzem Konsens erstellte Liste Tätigkeiten, die man bisher eher mit Schüleraktionen assoziierte – so etwa die "Flurreinigung auf öffentlichen Plätzen" oder die unter "Artenschutz" erwähnte "Mithilfe bei der Krötenwanderung".

Doch immerhin stehen auch eine Reihe Aktivitäten auf der Liste, die für Menschen, die in ihren Heimatländern ernsthafte Berufe hatten, von Interesse sein können – etwa die "Unterstützung in der Verwaltung" oder "Hospitationen von Personen aus Gesundheitsberufen in Krankenanstalten und Ambulatorien".

Asylwerber statt Praktikanten?

Wobei man auch hier unter Umständen auf – von Asylwerberfeinden nutzbare – Verdrängungsängste stoßen wird: Verwaltungshilfstätigkeiten werden vielfach von Gemeindebediensteten erledigt, und für (unbezahlte) Praktika im Gesundheitsbereich im Zuge diverser Ausbildungen stellen sich die Kandidaten inzwischen an.

Derlei Erwägungen führen zu der Frage, was genau das Kleinliche an der Liste und den vereinbarten Bedingungen für gemeinnützige Asylwerbertätigkeiten ist. Da ist zum Ersten das immer noch nicht abgeschlossene Geschacher um die Höhe einer Bezahlung, die angesichts des Preisniveaus im Land beschämend niedrig ist: Fünf Euro pro Stunde laut Bundesländern sind schon wenig genug, 2,50 Euro, wie sie Innenminister Sobotka fordert, sind blamabel.

Echter Jobzugang nötig

Und es ist – zum Zweiten – der Umstand, dass es sich bei der Liste bloß um eine Mini-Ersatzlösung für die tatsächlich anstehende Entscheidung handelt: nämlich Asylwerbern nach sechs Monaten vollen Zugang zum Arbeitsmarkt zu geben. So, wie es die EU-Aufnahmerichtlinie vorsieht, die der österreichische Gesetzgeber durch einen Erlass, der Asylwerbern nur Zugang zu gemeinnützigen Jobs und Saisonarbeit ermöglicht, seit Jahren unelegant umgeht.

Und wenn jetzt sofort mit der Notwendigkeit argumentiert wird, dass es eines Schutzes des heimischen Arbeitsmarkts gegen Asylwerberkonkurrenz bedürfe: Auch bei vollem Zugang von Asylwerbern könnte geprüft werden, ob es für einen freien Job Arbeitssuchende mit längeren Rechten am Arbeitsmarkt gibt – etwa arbeitslos gemeldete Personen. Das funktioniert in Deutschland gut, und es würde auch in Österreich funktionieren. (Irene Brickner, 28.10.2016)