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Als kurzfristige Lösung bei undichten Fenstern kann Dichtungsband helfen.

Foto: Lennart Preiss/dapd

Der kalte Winter schlägt sich in den Heizkosten nieder: Seit Oktober liegt der Gas- und Wärmeverbrauch laut Wien Energie um zehn bis 20 Prozent über den Werten des Vorjahres, hieß es erst vor wenigen Tagen.

Die Temperaturen bemerkt man auch beim OÖ Energiesparverband, wie Geschäftsführer Gerhard Dell im Gespräch mit dem STANDARD berichtet: "Bei uns haben sich die Anfragen merklich erhöht." Der Experte schätzt, dass etwa fünf Prozent der Menschen in Österreich mit diesen höheren Heizkosten ein finanzielles Problem haben.

Was beim Sparen hilft: Mit einer um ein Grad abgesenkten Raumtemperatur können sechs Prozent an Heizenergie gespart werden. Im Kinder- und Wohnzimmer werden 20 bis 22 Grad empfohlen, im Schlafzimmer 18 bis 19 Grad. Dort, wo es das Heizsystem erlaubt, rät Dell außerdem dazu, die Heizung so zu programmieren, dass die Temperatur in der Wohnung abgesenkt wird, wenn niemand zuhause ist – also beispielsweise untertags – , dafür aber in der Früh und am Abend mehr geheizt wird.

Kurzfristige Maßnahmen

Als kurzfristige Lösung könnte bei Heizkörpern, die mit keinem Regler ausgestattet sind, auch die Anschaffung eines Heizkörperthermostatventils Sinn machen, mit dem die gewünschte Raumtemperatur möglichst konstant gehalten werden kann. Außerdem sollen die Heizkörper nicht von Vorhängen verdeckt oder von Möbelstücken verstellt werden. Undichte Türen und Fenster könnten zudem mit Dichtungsband kurzfristig abgedichtet werden, rät Dell. Und wenn eine Heizung gluckert, sollte diese entlüftet werden. A propos Lüften: Das sollte mindestens einmal pro Tag möglichst "kurz und kräftig" in der ganzen Wohnung durchgeführt werden, sagt der Fachmann.

Dringend abgeraten wird davon, die Heizung ganz abzuschalten, wenn man auf Urlaub fährt. Einerseits würde es dann bei den derzeitigen Temperaturen mehrere Tage dauern, bis diese wieder warm ist, sagt Dell. Und andererseits könnte es bei gefrierendem Wasser in den Leitungen zu einem Rohrbruch kommen.

Folgen des Jänners

In einem Mietshaus ist der Mieter dazu verpflichtet, zu heizen. Tut er das nicht und kommt es zu einem Rohrbruch, dann kann der Hauseigentümer an den Mieter Schadenersatzforderungen stellen. Als Streitfall komme das aber nicht oft vor, berichtet Wolfgang Kirnbauer vom Mieterschutzverband: Denn "so ganz klar" sei die Rechtslage dazu nicht. Außerdem gebe es noch immer viele Mietwohnungen, die ohne Etagen- oder Zentralheizung vermietet werden.

Dell hofft nun jedenfalls, dass der kalte Winter auch eine langfristige Wirkung entfaltet: "Dieser Jänner hat uns gelehrt, wie wichtig es ist, die Häuser richtig zu dämmen", sagt er. "Vielleicht wird der eine oder andere diesen Winter als Motivation nehmen, im Frühjahr eine Renovierung zu starten." (zof, 3.2.2017)