Die Niederlassungsverordnung wurde am Mittwoch von Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) eingebracht und sieht eine Erhöhung der Zuwandererquote vor.

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Wien – Verkehrte Welt: Der blaue Innenminister Herbert Kickl, der in der Opposition bisher stets auf weniger Zuwanderung drängte, brachte am Mittwoch die neue Niederlassungsverordnung in den Ministerrat ein, mit der die Zuwandererquote steigt. Die neue Oppositionspartei SPÖ kritisierte diese Vorgangsweise am Donnerstag.

Die Regierung hat im Ministerrat am Mittwoch die Zuwandererquote erhöht.
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Laut dem Regierungsbeschluss sind für heuer 6.120 Quotenplätze für Zuwanderer aus dem Nicht-EU-Ausland reserviert. Im Vorjahr waren es nur gut 5.800. Das werde den Wettbewerb zwischen Arbeitskräften verschärfen, befürchtet SPÖ-Sozialsprecher Josef Muchitsch.

Verfehlte Arbeitsmarktpolitik

Muchitsch moniert "eine verfehlte Arbeitsmarktpolitik zulasten der Arbeitnehmer". Statt Lohn- und Sozialdumping zu bekämpfen, würden die Regierungsparteien den Druck auf Arbeitnehmer verschärfen. "Geradezu zynisch ist es, dass ÖVP und FPÖ gleichzeitig Förderungen streichen, die Jobs für ältere Arbeitslose gebracht haben, und auch noch auf das Ersparte von Jobsuchenden zugreifen wollen."

Deutlich erhöht werden laut dem Ministerratsbeschluss die Plätze im Bereich der Familienzusammenführung (bei Drittstaatsangehörigen), nämlich um gut 200 auf 5.220. Die Regierung erläutert das damit, dass in einigen Fällen (etwa bei Künstlern) ein bisher quotenfreier Familiennachzug gesetzlich in einen quotenpflichtigen Familiennachzug umgewandelt wurde und man eine Verknappung der Quote vermeiden habe wollen. Zweitgrößte Gruppe in der Niederlassungsverordnung sind Privatiers, für die 445 Plätze reserviert wurden.

Maximal 4.500 Saisonniers

Bei den Saisonniers sind wie 2017 genau 4.000 Quotenplätze eingeplant. Allerdings wird festgehalten, dass die Höchstzahl auf maximal 4.500 angehoben werden kann, wenn während des Jahres ein Bedarf an einer Erhöhung besteht. Die Höchstzahl für Erntehelfer soll unverändert bei 600 bleiben.

Nicht von der Verordnung betroffen sind neben EU-Bürgern und Asylwerbern auch höher qualifizierte Personen, die über die Rot-Weiß-Rot-Karte nach Österreich kommen. Die Gruppe machte 2016 etwa 1.800 Personen aus. Auch im Vorjahr dürfte die Zahl in diesem Bereich gelegen sein. (APA, red, 11.1.2018)