Bremsen muss man oft: im Verkehr, beim Rodeln – oder beim Schuldenmachen. Das meinen nun zumindest drei Parteien.

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In Österreich gibt es einen neuen Anlauf, eine Schuldenbremse einzuführen. Die gibt es zwar schon, nun haben sich aber ÖVP, FPÖ und Neos darauf verständigt, die Defizitschranke in den Verfassungsrang zu hieven. Allerdings dürften die Erfolgsaussichten des Vorhabens überschaubar sein, denn wegen des Eingriffs in Länderkompetenzen bedarf die Änderung auch einer Zweidrittelmehrheit im Bundesrat.

Ähnlich wie beim ersten Anlauf zur Verlängerung des Ökostromgesetzes dürfte die Initiative am Widerstand der SPÖ scheitern. Der rote Finanzsprecher Jan Krainer will zwar seinen Kollegen in der zweiten Kammer nicht vorgreifen, macht aber unmissverständlich klar: "Ich gehe davon aus, dass die der SPÖ angehörenden Bundesräte der Stimme der Vernunft und nicht jener der Ideologie folgen werden."

Deutsche Erfahrungen

Dass die Schuldenbremse in der jetzt geplanten Form in die falsche Richtung geht, liegt für Krainer auf der Hand. In Deutschland sprächen sich alle namhaften Ökonomen gegen das Instrument aus. Es handle sich um eine "Investitionsbremse", die gerade in Zeiten dringend notwendiger Anstrengungen zur Bekämpfung des Klimawandels kontraproduktiv sei, sagt Krainer zum STANDARD.

In Europa gibt es einige Staaten, die sich vergleichbare Regelungen auferlegt haben. In der Schweiz beispielsweise ist ein strukturelles Nulldefizit per Verfassung vorgegeben. Ein Budget, das die Vorgaben verfehlt, ist somit verfassungswidrig. Parallel dazu gibt es auch Ausgabenregeln. Sie sollen verhindern, dass die Neuverschuldung gering gehalten wird, indem die Einnahmen ständig erhöht werden. Ein Beispiel dafür wäre Schweden.

Jan Krainer hält nichts von einer Schuldenbremse.
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Kontrollkonto

Deutschland wiederum verfügt seit August 2009 über eine Schuldenbremse, die der jetzigen Initiative in Österreich als Vorbild dient. Dabei darf das Defizit des Bundes maximal 0,35 Prozent der Wirtschaftsleistung erreichen, jenes der Länder 0,1 Prozent. Überhöhte Budgetabgänge werden auf einem Kontrollkonto verbucht und müssen in weiterer Folge abgebaut werden. Dieser Mechanismus ist auch im Stabilitätspakt mit den Ländern verankert. (Andreas Schnauder, 2.7.2019)