Die Mutter und ihre zwei Töchter waren im Mai gestorben.

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Wien – Im Zusammenhang mit dem Hungertod einer 45-jährigen Wienerin und ihrer 18 Jahre alten Zwillingstöchter, deren Leichen im vergangenen Mai mehrere Wochen nach dem Todeseintritt in einem Gemeindebau in Wien-Floridsdorf aufgefunden wurden, wäre im Vorfeld eine engmaschigere Kontrolle der Wiener Kinder- und Jugendhilfe (MA 11) geboten gewesen. Zu diesem Schluss ist nun die Volksanwaltschaft gekommen.

"Aufgrund eindeutiger Hinweise auf eine schwere psychische Erkrankung der Mutter hätte die MA 11 von sich aus regelmäßig kontrollieren und mehr unterstützende Maßnahmen ergreifen müssen", stellte Volksanwalt Bernhard Achitz (SPÖ) am Montag nach Vorliegen des Prüfberichts fest. Und weiter: "Eine engmaschigere Kontrolle wäre notwendig gewesen."

Zustand hatte sich stabilisiert

Aus Sicht der MA 11 lagen jedoch keine Anzeichen vor, dass dies nötig gewesen wäre. Wie Behördensprecherin Andrea Friemel erläuterte, hatte sich die Mutter mit ihren Töchtern zweieinhalb Jahre in einer stationären Einrichtung befunden, wo auch eine therapeutische Betreuung gegeben war. Der Zustand der Frau habe sich dort stabilisiert. "Ziel war die Verselbstständigung. Nach einer guten Prognose konnte die Familie im Herbst 2016 in eine eigene Wohnform übersiedeln", sagte Friemel. Die MA 11 kümmerte sich zunächst noch um die Mutter und die damals 16-jährigen Töchter, seit März 2017 gab es – abgesehen von zwei kurzen Kontakten zur Mutter – aber keine Betreuung mehr.

"Es gab keine Hinweise auf Gefährdung der Jugendlichen. Wenn wir den Eindruck haben, dass keine Gefährdung vorliegt, müssen wir uns zurückziehen. Dazu sind wir gesetzlich verpflichtet", erklärte Friemel. Die Mutter habe ihre Töchter zwar aus der Schule genommen, die Jugendlichen hätten aber einen geregelten Tagesablauf und neue Ausbildungsplätze gehabt. "Beide waren angemeldet. Alles hat dafür gesprochen, dass sie auf einem guten Weg sind. Sonst ziehen wir uns nicht zurück", meinte Friemel.

"Keine direkten Hinweise"

Die Volksanwaltschaft hatte diesen Aufsehen erregenden Fall von sich aus auf allfälliges Behördenversagen bzw. Vorliegen von Missständen untersucht. Wie Achitz berichtete, gab es Informationen "aus dem Wohnumfeld" auf Auffälligkeiten. Bei dem letzten Besuch hätten die Sozialarbeiter "keine direkten Hinweise auf das Vorliegen einer Krisengefährdung" festgestellt, stellte Achitz fest. Die Töchter hätten "gut ernährt, normal orientiert" gewirkt. Insofern hätte die MA 11 keinen Grund zu weiterem Einschreiten gesehen.

Allerdings dürften die Sozialarbeiter nicht in der Lage gewesen sein, als medizinische Laien das Ausmaß der schweren psychischen Erkrankung der Mutter und die damit verbundene Gefährdung der gesamten Familie zu erkennen. Man habe die Situation "unterschätzt" und daher von weiteren Kontrollmaßnahmen bzw. einer engmaschigeren Betreuung Abstand genommen, so Achitz gegenüber der APA. Die Stadt Wien habe in ihrer Stellungnahme an die Volksanwaltschaft auch dahin gehend Versäumnisse eingeräumt und Verbesserungen in Aussicht gestellt, betonte Achitz.

Künftig soll bei jedem Verdacht einer psychischen Erkrankung in einer Familie, die von der MA 11 betreut wird, der psychologische Dienst eingebunden werden. Außerdem werden die Richtlinien für die Soziale Arbeit überarbeitet. Für Achitz liegt darin der "wesentliche Schlüssel, um solche Tragödien zu verhindern."

Lücken in der Versorgung

Im gegenständlichen Fall war die Familie regelmäßig kontrolliert worden, so lange die Kinder in die Schule gingen. Österreichweit stelle man immer wieder Lücken in der Versorgung von Kindern und Jugendlichen vor Eintritt in den Kindergarten bzw. nach Ende der Schulpflicht fest, legte die Volksanwaltschaft in diesem Zusammenhang dar. Achitz forderte daher mehr Ressourcen, "damit die Behörden frühzeitig und begleitend auf Gefährdungspotenzial reagieren können". MA 11-Sprecherin Friemel kann sich eine Ausweitung der Meldepflichten bei Auffälligkeiten vorstellen. Die MA 11 hätte so womöglich rechtzeitig von Schwierigkeiten in der Familie erfahren.

Der Fall wird auch von der Staatsanwaltschaft untersucht. Wie Behördensprecherin Nina Bussek auf APA-Anfrage erklärte, hängt das weitere Vorgehen vom Obduktionsgutachten ab. Dieses dürfte in einigen Wochen vorliegen. (APA, 8.7.2019)