Maklergebühren sorgen bei Mietern oft für Unmut.

APA/dpa/Boris Roessler

Zwei Bruttomonatsmieten dafür, dass jemand "nur die Tür aufsperrt": Ein Ärgernis ist sie für viele Mieter allemal, die Maklerprovision. Umso mehr, wenn man selbst vielleicht gar nicht so viele Wohnungen angesehen hat, bevor man sich für eine entscheidet. Der Aufwand, den der Makler zur Bewerbung eines Objekts betrieben hat, erschließt sich dann besonders schwer.

In der ÖVP hat man sich das nun auch gedacht und will das Bestellerprinzip einführen: Nur wer einen Makler beauftragt, soll ihn auch bezahlen. Nähere Details liegen noch nicht vor, unter anderem auch deshalb, weil die Volkspartei mit dem Vorstoß anscheinend auch ihre eigenen wohnpolitischen Fachleute überrumpelt hat. Bei der SPÖ, einem möglichen Koalitionspartner nach der Nationalratswahl am 29. September, insbesondere bei der Arbeiterkammer und der Mietervereinigung, auf die die SPÖ beim Thema Wohnen sehr stark hört, rennt sie damit aber offene Türen ein.

Millionen Euro an Maklerprovisionen

Die Mietervereinigung rechnete am Dienstag vor, dass sich Österreichs Mieterinnen und Mieter rund 980 Millionen Euro an Maklerprovisionen erspart hätten, wäre die mieterseitige Provision im Jahr 2010 gleich ganz abgeschafft worden, anstatt sie damals nur zu reduzieren. Die Zahl scheint etwas zu hoch gegriffen, weil sie von einem 90-prozentigen Marktanteil der Makler ausgeht; tatsächlich dürfte er jüngst publizierten Umfragen zufolge nur bei rund 50 Prozent liegen. Aber einige hundert Millionen Euro werden es wohl gewesen sein.

Dass das künftig die Vermieter allein stemmen werden, darf bezweifelt werden. Somit wird es durch die Einführung des Bestellerprinzips wohl zu starken Umwälzungen in der heimischen Immobilienwirtschaft kommen. Die in Deutschland seit 2015 mit dem Bestellerprinzip gemachten Erfahrungen lassen darauf schließen, dass günstige Mietwohnungen dann eher nicht mehr von Maklern vermittelt werden, denn diese werden sich dann noch stärker auf Kauftransaktionen spezialisieren.

Das alles wird der Markt wohl aushalten. Für die Mieter insbesondere in den Ballungsräumen dieses Landes wäre es viel wichtiger, statt solcher minimalinvasiver Eingriffe (wie es beispielsweise auch die Abschaffung der Mietvertragsgebühr im Oktober 2017 war, übrigens gegen die Stimmen der ÖVP) eine verantwortungsvolle Wohnpolitik zu betreiben. Denn eine solche ersetzt das Bestellerprinzip nicht.

Aufhebung des Lagezuschlagsverbots in Gründerzeitvierteln

Diesbezüglich ist der Volkspartei bisher erstaunlich wenig eingefallen. Die Aufhebung des Lagezuschlagsverbots in Gründerzeitvierteln, wie dies im türkis-blauen Regierungsprogramm vereinbart war, hätte die Altbaumieten dort sogar empfindlich erhöht. Der Plan wurde nicht umgesetzt, und die FPÖ distanzierte sich am Dienstag interessanterweise auch davon – das dürfte also vom Tisch sein.

Selbst zur Hebung der Eigentumsquote, traditionell Steckenpferd der ÖVP, gab es von der abgesetzten Regierung kaum Initiativen. Das Maklerhaus EHL gab hier praktisch zeitgleich mit dem ÖVP-Schwenk am Dienstag ein paar Denkanstöße: So seien die Nebenkosten beim Immobilienerwerb – Grunderwerbssteuer, Grundbuch- und Hypothekeneintragungsgebühr, Notariatskosten – in Österreich im internationalen Vergleich äußerst hoch, und sie hätten sich mit den stark gestiegenen Immobilienpreisen noch "dramatisch erhöht". Diese Gebühren sollte sich die ÖVP mal vornehmen. (Martin Putschögl, 20.8.2019)