Am Donnerstag beginnt der Prozess gegen den schon wegen Wiederbetätigung verurteilten Franz Radl.

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Wien/Graz – Der Obersteirer Franz Radl, der in der Vergangenheit immer wieder in der österreichischen Neonaziszene in Erscheinung getreten ist, muss sich am Donnerstag am Wiener Straflandesgericht wegen NS-Wiederbetätigung verantworten. Er soll unter anderem von 2009 bis 2011 die neonazistischen Website "Alpen-Donau.info" betrieben und dabei Texte des Rechtsextremen Gottfried Küssel hochgeladen haben.

Radl, der zuletzt 2012 wegen Wiederbetätigung verurteilt wurde, hat laut Anklage unter Anleitung seines Vertrauten Küssel die inhaltliche Ausrichtung der Website redaktionell mitgestaltet. So soll er dazu ein "Grundsatzdokument", das die nationalsozialistische Ausrichtung der Seite dokumentieren soll, vor dessen Veröffentlichung gegengelesen und redigiert haben. Dazu wurde auf seinem Computer eine E-Mail von Küssel sichergestellt, der ihm den Text bereits zusandte, der eine Vereinbarung mit der tschechischen rechtsextremen Bewegung "Národní Odpor" (Nationaler Widerstand) darstellen sollte.

Gerichtsaufnahmen von Holocaustleugner

Auf dem PC wurde auch eine Tondatei gefunden, die mit einem Diktiergerät aufgenommen wurde. Darauf ist das Schlussplädoyer aus der Hauptverhandlung gegen den bereits verstorbenen Neonazi und verurteilten Holocaustleugner Gerd Honsik aus dem Jahr 2009 zu hören. Radl soll laut Staatsanwaltschaft als Prozessbeobachter diese Aufnahme – trotz Verbots – angefertigt haben. Die als "Rede" bezeichnete Äußerung, in der der Holocaust geleugnet und das Vorgehen der NS-Führung unter Adolf Hitler propagandistisch positiv dargestellt wird, wurde auf "Alpen-Donau.info" veröffentlicht. Beweis dafür ist laut dem Ankläger eine E-Mail an einen Gesinnungsgenossen mit der Auskunft, die Datei hochgeladen zu haben.

Radl soll auch Recherchetätigkeiten für Honsiks Buch "Schelm und Scheusal. Meineid, Macht und Mord auf Wizenthals Wegen" durchgeführt haben. Bei Hausdurchsuchungen wurden ein Notizbuch Radls mit einer dafür angelegten To-do-Liste sowie eine Ausgabe des Buches mit einer handschriftlichen Widmung Honsiks sichergestellt, in der er sich "für die unschätzbare Hilfe" bei Radl bedankt. Da bei der Hausdurchsuchung auch Waffen – eine russische Schrotflinte und Schlagstöcke – gefunden worden waren und gegen Radl ein Waffenverbot besteht, wurde er auch deswegen angeklagt. (APA, 19.9.2019)