Muss widerrufen und Prozesskosten zahlen: Tirols SPÖ-Chef Georg Dornauer.

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Innsbruck – Nach einer Klage der ÖVP-Europaabgeordneten Barbara Thaler gegen Tirols SPÖ-Chef Georg Dornauer auf Widerruf und Unterlassung hat der Zivilprozess am Dienstag am Landesgericht Innsbruck mit einem Vergleich geendet. Dornauer hatte im Juli auf Twitter eine E-Mail veröffentlicht, die angebliche illegale Parteispenden an Thaler zeigte. Er muss nun unter anderem die Behauptungen via Twitter widerrufen.

Dornauer schrieb damals: "Der nächste Spendenskandal aus dem Hause Volkspartei?" Der SPÖ-Vorsitzende und Thaler hatten sich bereits vor dem Verhandlungstag außergerichtlich geeinigt – und waren dann auch nicht mehr vor Gericht erschienen. Dornauer entschuldigte sich laut seinem Anwalt Mathias Kapferer bereits bei Thaler.

Zehn Minuten Verhandlung

Die Verhandlung am Dienstag dauerte denn auch nur rund zehn Minuten. Die Details des zwischen den beiden Politikern geschlossenen Vergleichs verlas Richterin Barbara Lonsing. Demnach hat Dornauer die im Juli "geäußerten oder sinngleiche Behauptungen zu unterlassen und sie öffentlich als unwahr" zu widerrufen.

Für die Dauer von zwei Wochen muss der SPÖ-Vorsitzende zudem den Vergleich samt Widerruf als "angehefteten Tweet" sichtbar machen. Außerdem muss Dornauer Thaler binnen sieben Tagen die Verfahrenskosten in Höhe von 5.162 Euro ersetzen. (APA, 26.11.2019)