Thomas Schmid setzt sich gegen Vorwürfe zur Wehr.

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Der Chef der Staatsholding Öbag, Thomas Schmid, hat derzeit einiges um die Ohren. Schmid hatte als Generalsekretär im Finanzministerium intensiven Kontakt mit Ex-FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache und mit Novomatic, der er laut Staatsanwaltschaft sogar ressortinterne Unterlagen über Kasinolizenzen schickte. Am Dienstag kündigte er rechtliche Schritte gegen Sazka-Chef Robert Chvátal an, der im STANDARD-Interview schwere Vorwürfe gegen Schmid erhoben hatte.

Die Sazka-Gruppe ist der größte Aktionär der Casinos Austria AG (Casag). Die Tschechen hatten sich vergeblich gegen den Plan der Mitaktionäre Öbag und Novomatic gewehrt, Peter Sidlo (FPÖ) als Finanzvorstand zu bestellen. Chvátal hatte Schmid vorgeworfen, seine Position im Finanzministerium missbraucht zu haben, und brachte ihn mit Plänen in Verbindung, der Novomatic eine Onlinespiellizenz in Aussicht zu stellen. Chvátal wörtlich: "Ich habe auch die Reaktion von Herrn Löger (Ex-Finanzminister Hartwig Löger, Anm.) gesehen, dass er ebenfalls nicht wusste, was Herr Schmid getan hat. Darin bestand aber vermutlich der Hintergrunddeal, denn eine zusätzliche Onlinespiellizenz wäre ganz eindeutig gegen die Interessen der Casag."

"Unterstellung"

Schmid hat das bisher stets zurückgewiesen, es gilt die Unschuldsvermutung. Chvátal wirft der Öbag-Chef nun unwahre Äußerungen vor. "Damit unterstellen Sie unserem Mandanten nicht nur, dass er Kenntnis von einem 'Hintergrunddeal' zwischen FPÖ und der Novomatic AG gehabt habe, sondern sogar aktiv darin involviert gewesen sei", schreibt nun Schmids Anwalt Thomas Kralik an Chvátal. Und Kralik weiter: "Mein Mandant hatte zu keinem Zeitpunkt Kenntnis von einem angeblichen Hintergrunddeal zwischen FPÖ und der Novomatic AG und schon gar nicht daran aktiv mitgewirkt."

"Massiv ehrenrührig"

Bei einer Wiederholung der Äußerungen werde Schmid gerichtlich gegen Chvátal vorgehen, da diese "massiv ehrenrührig und kreditschädigend" seien, wie der Rechtsanwalt festhält. Kralik weiter: "Namens und im Auftrag unseres Mandanten fordere ich Sie daher auf, derartige oder sinngleiche Äußerungen zu unterlassen, und halte fest, dass dieser gegen jede Wiederholung derartiger oder inhaltsgleicher Behauptungen ohne weitere Abmahnung gerichtlich vorgehen wird und im Wiederholungsfalle auch alle denkmöglichen rechtlichen Ansprüche aus der heutigen Veröffentlichung geltend machen wird." (as, 26.11.2019)