Die ÖVP unter Parteiobmann Sebastian Kurz gab für Wahlkampf 2017 fast doppelt so viel aus wie erlaubt.

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Wien – Die ÖVP soll wegen der massiven Überschreitung der Wahlkampfkostengrenze im Jahr 2017 800.000 Euro Geldbuße bezahlen. Diese Entscheidung hat der Unabhängige Parteien-Transparenz-Senat (UPTS) im Kanzleramt am Mittwoch veröffentlicht. Dazu kommen noch weitere 80.000 Euro für Verstöße gegen die Spendenregelungen des Parteiengesetzes.

Die Wahlkampfkostengrenze sieht vor, dass die Parteien in den letzten 82 Tagen vor der Wahl jeweils nur maximal sieben Millionen Euro ausgeben dürfen. Die ÖVP unter Parteichef und Spitzenkandidat Sebastian Kurz hatte im Wahlkampf vor zwei Jahren 12,96 Millionen Euro ausgegeben – um fast sechs Millionen Euro mehr als erlaubt. Auch die FPÖ lag mit 10,72 Millionen Euro deutlich darüber. Die SPÖ hat die Grenze mit 7,38 Millionen Euro leicht überschritten. Wie hoch die Sanktionen gegen FPÖ und SPÖ ausfallen, ist noch offen.

Strafrahmen zu 80 Prozent ausgeschöpft

Die ÖVP kann beim Bundesverwaltungsgericht binnen vier Wochen gegen die Geldbuße berufen. Die Maximalstrafe für die Überschreitung der Wahlkampfkostengrenze hätte gut eine Million Euro betragen. Mit den 800.000 Euro hat der Senat den möglichen Strafrahmen also zu 80 Prozent ausgeschöpft. Dies auch deshalb, weil es sich bereits um die nach 2013 zweite massive Überschreitung handelt. Damals hatte die Partei die Wahlkampfkostengrenze um 4,3 Millionen Euro überschritten und musste dafür 300.000 Euro bezahlen.

Dass die ÖVP die Überschreitung der Wahlkampfkostengrenze mit ihrer umfangreichen und verzweigten Parteistruktur begründet, lässt der Richtersenat im Kanzleramt nicht gelten. Er weist darauf hin, dass die Partei schon 2013 eine "erhebliche Überschreitung" der Ausgabengrenze zu verantworten hatte und seither offenbar zu wenig unternommen habe, um eine Wiederholung zu verhindern.

"Nicht erklärbar und nicht entschuldbar"

"Eine Überschreitung des gesetzlichen Grenzwertes um rd. 85 vH (85 Prozent, Anm.) ist damit nicht erklärbar und daher auch nicht entschuldbar", schreibt der Senat in seinem Strafbescheid. Zwar wurde die zeitnahe und vollständige Offenlegung der Überschreitung als entlastend gewertet. Dem stehe aber gegenüber, dass die Partei davon ausgehen könne, mit den höheren Wahlkampfausgaben auch mehr Wählerstimmen und somit mehr Parteienförderung zu erhalten. (APA, 15.1.2020)