Parteichef Norbert Hofer übernimmt die Veratnwortung für die Überziehung der Wahlkampfkostengrenze, weist aber gleichzeitg darauf hin, dass sie eine Altlast seines Vorgängers Heinz-Christian Strache darstelle.

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Wien – Die FPÖ soll für die Überschreitung der Wahlkampfkostengrenze 2017 eine Geldbuße von 372.000 Euro bezahlen. Diese Entscheidung hat der Unabhängige Parteien-Transparenz-Senat (UPTS) im Kanzleramt am Donnerstag veröffentlicht. Noch nicht beurteilt hat der Dreiersenat unter Vorsitz des früheren Richters am Verwaltungsgerichtshof, Gunther Gruber, den Wahlkampf 2019.

Die Wahlkampfkostengrenze deckelt die Ausgaben der Parteien in den letzten 82 Tagen vor dem Urnengang. Die FPÖ hat 2017 anstatt der maximal zulässigen sieben Millionen 10,7 Millionen Euro ausgegeben. Mit dem Bußgeld von 372.000 Euro hat der Senat die maximal zulässige Höchststrafe von rund 569.000 Euro zu rund 65 Prozent ausgeschöpft.

FPÖ will keinen Einspruch erheben

Die FPÖ hat bereits angekündigt, dass sie gegen die Entscheidung des UPTS keinen Einspruch einlegen werde. "Das wurde überschritten, und dafür hat man den Kopf hinzuhalten", sagte Parteichef Norbert Hofer. Hofer erklärte, er übernehme die Verantwortung, betonte aber, dass es unter seiner Obmannschaft zu keinen Überschreitungen gekommen sei und auch zu keinen kommen werde.

In etwas höherem Rahmen – wenn auch in gänzlich anderer Größenordnung – bewegten sich die gegen ÖVP und SPÖ verhängten Bußgelder: Die Volkspartei hatte im ersten Wahlkampf unter Sebastian Kurz mit 13,5 Millionen Euro fast doppelt so viel ausgegeben wie erlaubt und dafür 800.000 Euro bezahlt (maximal wäre eine Million Euro möglich gewesen). Die SPÖ hatte die Kostengrenze um 383.000 Euro überschritten, wofür der Senat im März eine Strafe von 30.000 Euro verhängte (maximal wären 38.000 Euro möglich gewesen). Ein möglicher Hintergrund für den Unterschied: SPÖ und ÖVP hatten schon 2013 gegen die Wahlkampfkostengrenze verstoßen, für die FPÖ war es 2017 das erste Mal. Explizit angeführt wird dies im Bescheid allerdings nicht.

Wahlkampf 2019 wird erst geprüft

Noch nicht entschieden wurde über die vom Rechnungshof an den Senat herangetragene Frage, ob die Finanzierung des Facebook-Accounts von Ex-Parteichef Heinz-Christian Strache durch den FPÖ-Parlamentsklub zulässig war. Hier geht der Rechnungshof von einer unzulässigen Parteispende des blauen Parlamentsklubs an die FPÖ aus, da diese vom Werbewert des reichweitenstarken Facebook-Accounts ihres damaligen Obmanns profitiert habe.

In einem ähnlich gelagerten Fall war die SPÖ im März vom UPTS verurteilt worden, weil der Parlamentsklub im Wahlkampf 2019 Inserate geschaltet hatte, die vom Senat als unzulässige Sachspende an die Partei gewertet wurden.

Mit der Wahlkampfkostengrenze für 2019 ist der Senat übrigens noch nicht befasst. Dies kann frühestens geschehen, wenn die Parteien im Herbst ihre Rechenschaftsberichte für das Vorjahr einreichen. Die Frist dafür läuft bis 30. September. Ein erstmals eingeholtes Gutachten zur Frage, ob die Parteien die Kostengrenze im Vorjahr eingehalten haben, veröffentlicht der Senat im Juni. Eigentlich hätte das Gutachten schon früher vorliegen sollen, die Frist wurde aber (wie andere Fristen in Verwaltungsverfahren auch) wegen der Corona-Pandemie verlängert. (APA, 16.4.2020)