Auch das Logo der Uni Wien auf einem ihm wohlgesinnten Gutachten hat dem damaligen ÖVP-Chef Sebastian Kurz bei seinem Comeback ins Kanzleramt nicht geholfen.

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Vor Gericht sind private Rechtsgutachten zwar nicht von Belang, dennoch sind sie in prominenten Causen durchaus üblich, um während aufsehenerregender Ermittlungen in der Öffentlichkeit besser dazustehen. Sebastian Kurz hat mittlerweile über seinen Anwalt Werner Suppan bereits drei solcher Gutachten eingeholt, die naturgemäß alle auf seine Unschuld hindeuten sollen.

Bereits im Mai spielte die ÖVP das Gutachten eines Salzburger Jus-Professors an die Medien, der der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKSTA) allzu "spekulative Erwägungen" bei den Ermittlungen wegen Falschaussage im U-Ausschuss vorwarf. Erst diese Woche wurde das Auftragsgutachten eines Innsbrucker Strafrechtlers präsentiert, dem zufolge in der Umfrageaffäre keine hinreichenden Belege für eine Anklage gegen Kurz wegen Korruptionsdelikten vorhanden seien.

Für ein größeres Beben sorgte aber jenes Entlastungsgutachten, mit dem Kurz Mitte November, als er noch ÖVP-Chef war, sein Comeback ins Kanzleramt vorbereiten wollte. Überschattet wurde der erwartbar WKStA-kritische Inhalt des Gutachtens damals jedoch dadurch, dass auf jeder Seite der 17-seitigen Ausführungen groß das Logo der Uni Wien prangte. Der Autor des Papiers, Peter Lewisch, ist an der Uni Wien hauptberuflich als Professor für Strafrecht tätig.

Abgeschlossene Gespräche

Allerdings fing sich Lewisch wegen der Platzierung des Logos eine öffentliche Rüge von höchster Stelle seines Arbeitgebers ein. Denn Rektor Heinz Engl sagte damals via STANDARD, dass die Verwendung des Logos am Privatgutachten "natürlich unberechtigt" gewesen sei. Das Logo sei nur dienstlichen Erfordernissen vorbehalten, eine private Nebenbeschäftigung gehöre nicht dazu. Überdies wollte Engl von Lewisch wissen, warum dieser seine Nebenbeschäftigung nicht vorab an die Uni gemeldet hatte – wozu er verpflichtet gewesen wäre, wie Lewisch selbst einräumte. Der Rektor forderte Lewisch zu diesen Themen zur Stellungnahme auf, danach werde die Uni "zeitnah" über etwaige Konsequenzen entscheiden.

Mittlerweile sind sechs Wochen verstrichen, der STANDARD fragte also nach, was zwischenzeitlich passiert ist. Die Erkenntnisse fallen mager aus: "Die Gespräche zwischen Universitäts-, Fakultätsleitung und Professor Lewisch sind abschließend geführt", ist zu erfahren. Die Uni habe "nochmals darauf hingewiesen", dass ihr Logo auf Privatgutachten nicht zu führen sei und habe auch über die Uni-Regelungen zu Nebenbeschäftigungen "gesprochen".

Gab es aber nun die in den Raum gestellten konkreten Konsequenzen aufgrund von Regelverstößen? Dazu die Uni Wien: "Aus datenschutzrechtlichen Gründen machen wir ganz allgemein keine näheren Angaben zu Gesprächsinhalten zwischen Dienstgeber und Dienstnehmer." Lewisch selbst antwortete auf eine Anfrage nicht. (Theo Anders, 30.12. 2021)