Zwischen dem Aufkommen der akademischen Vorwürfe und Aschbachers Rücktritt vergingen Anfang 2021 keine zwei Tage. Das Ergebnis des Prüfverfahrens an der Technischen Uni Bratislava lässt hingegen auch nach einem Jahr noch auf sich warten.

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Ein Jahr ist es nun her, dass Christine Aschbacher (ÖVP) als Arbeitsministerin zurückgetreten ist. Es war die unausweichliche Reaktion auf Vorwürfe massiven wissenschaftlichen Fehlverhaltens, mit denen Aschbacher zu Jahresbeginn 2021 konfrontiert worden war. Zunächst nahm der "Plagiatsjäger" Stefan Weber die 2006 eingereichte Diplomarbeit an der Fachhochschule Wiener Neustadt ins Visier und ortete dort zahlreiche Plagiate und sprachliche Ungereimtheiten.

Für deutlich mehr Empörung sorgte dann aber die Doktorarbeit an der Technischen Universität Bratislava im Fach Industriemanagement, die Aschbacher in der Pandemie während ihrer Ministerzeit 2020 abgegeben hatte. Aus diesem Text stammen die mittlerweile legendären Einlassungen, wonach "Annahmen wie Seepocken" sind, weil sie uns verlangsamen würden, ebenso wie absurde Formulierungen à la "Ich werde rollen und tun es". Auch die meisten Plagiatsvorwürfe respektive massiven Textkonkordanzen betrafen die Dissertation.

Erhebliche Verzögerungen

Die TU Bratislava hat nach Bekanntwerden der Vorwürfe vor einem Jahr umgehend angekündigt, die Causa zu untersuchen. Im Sommer wurde dem STANDARD von der Uni mitgeteilt, dass man eine neunköpfige Sonderkommission eingerichtet habe, um den Fall zu prüfen. Diese bestehe aus hausinternen Verantwortlichen für das Doktoratsstudium, Professoren anderer Unis sowie ausländischen Experten für Forschungsintegrität. Die Sonderkommission habe wiederum ausländische Experten beauftragt, Gutachten zur wissenschaftlichen Redlichkeit von Aschbachers Forschung samt ihrer Doktorarbeit zu erstellen. Im September hieß es dann, die Uni erwarte die externen Gutachten im November 2021.

Erfüllt wurde diese Erwartung offenbar nicht, denn nun schreibt die slowakische Hochschule auf Nachfrage, dass ihr die externen gutachterlichen Ergebnisse immer noch nicht vorlägen. Daher könne man auch vorerst keine Schlüsse in dem Fall ziehen. Aschbacher selbst hat stets betont, nach "bestem Wissen und Gewissen" gearbeitet zu haben. Aufgrund der laschen slowakischen Rechtslage bei Abgabe der Arbeit 2020 dürfte übrigens unabhängig vom inhaltlichen Ergebnis des Verfahrens keine Aberkennung des Doktortitels drohen.

Weiterhin Magistra

Die FH Wiener Neustadt war schneller: Sie gab Ende September des Vorjahrs bekannt, dass Aschbacher ihren Magistertitel behalten darf. Es seien zwar Mängel bei der Einhaltung wissenschaftlicher Standards festgestellt worden, doch eine "bewusste und gezielte Täuschungsabsicht" sei nicht erkennbar. Die FH gründete die Entscheidung auf eine Stellungnahme der Kommission der Österreichischen Agentur für wissenschaftliche Integrität (ÖAWI), die sich wiederum auf externe Gutachten stützte. (ta, 12.1.2022)