Sechstausend Unterstützungserklärungen – so viele braucht ein Kandidat oder eine Kandidatin, um es auf den Wahlzettel zur Bundespräsidentenwahl zu schaffen. Diese Anzahl ist vor allem für jene, die keine Partei im Rücken haben, eine nicht zu unterschätzende Hürde.

Ein Kandidat braucht, um bei der Bundespräsidentenwahl antreten zu dürfen, 6.000 Unterschriften.
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Darüber hinaus wird es Menschen, die sich dazu bereiterklären, einem Kandidaten das Antreten bei der Wahl zu ermöglichen, alles andere als einfach gemacht. Anders als etwa das Unterzeichnen von Volksbegehren, das digital erledigt werden kann, ist die Abgabe einer Unterstützungserklärung nach wie vor nur analog und höchstpersönlich möglich.

Und auch dieser analoge Weg ist mit so manchem Stolperstein gepflastert. Abgesehen davon, dass man den Weg zum Gemeindeamt oder Magistrat – natürlich nur in der Hauptwohnsitzgemeinde – finden muss, darf das Formular keineswegs vorab ausgefüllt und unterschrieben werden, sondern erst vor Ort. Ist das geschafft, wird das beglaubigte Formular nicht vom Amt an den Kandidaten weitergeleitet – nein, es ist Aufgabe der Unterstützerin, dieses fristgerecht zu übermitteln. Auch das ist nur in Papierform, also per Post, möglich.

Demokratie lebt von einer möglichst großen Auswahl auf dem Wahlzettel; um das sicherzustellen, müssen bürokratische Hürden möglichst klein gehalten werden. Höchste Zeit, spätestens bis zur nächsten Wahl die Gesetze zu ändern. (Sandra Schieder, 22.8.2022)