Die Sonderzahlungen der Regierung zur Dämpfung der Teuerung und der Klimabonus, mit dem die künftige Belastung aus der CO2-Abgabe abgefedert werden soll, werfen viele Fragen auf. Das Vorhaben ist ambitioniert, müssen demnächst doch Millionen von Bürgern bedient werden.

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Dieser Tage rollt die Entlastung durch den Klimabonus an. Die ersten Brieflein wurden von der Regierung verschickt, Geld oder Gutscheine sollen folgen.
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Frage: Wie kommt der Klimabonus und wann?

Antwort: Der Klimabonus (250 Euro) wird ab sofort (bis Ende Oktober) automatisch ausbezahlt, in einem Aufwasch mit dem Teuerungsbonus in gleicher Höhe. Es ist kein Antrag zu stellen. Zusammen sind das 500 Euro für Erwachsene und 250 Euro pro Kind – sofern sie 183 Tage des Jahres ihren Hauptwohnsitz in Österreich haben.

Frage: Wie komme ich zum Bonus?

Antwort: Grundsätzlich wird das Geld aufs Konto überwiesen, das gilt für Erwerbstätige (sofern deren Daten beim Finanzamt/Finanzonline bis 22. Juni aktualisiert wurden) und für Pensionisten, die ihre Pension regelmäßig aufs Konto bekommen. An Personen, für die das nicht zutrifft, werden per Post Sodexo-Gutscheine verschickt. Das sind Bons, die in vielen Supermärkten und Warenhäusern (österreichweit mehr als 24.000 Annahmestellen) als Zahlungsmittel akzeptiert werden. Alternativ können die Gutscheine bei der Post-Bank99 in Bargeld umgetauscht werden.

Frage: Wozu dient die Vollmacht "Klimabonus 2022", die dieser Tage in die Hausbrieffachanlagen zugestellt wird?

Antwort: Diese Postvollmacht ermöglicht es Anspruchsberechtigten, eine Vertrauensperson aus dem gleichen Haushalt zu benennen, die den RSa-Brief mit den Klimabonus-Gutscheinen entgegen nehmen darf. Wer also nicht zu Hause ist, wenn der Briefträger kommt, kann den Ehemann oder die Ehefrau etwa bevollmächtigen, die Briefe für bis zu drei im Haushalt lebende volljährige Personen entgegenzunehmen. Eine Abholung des Briefs in Postamt oder beim Postpartner ist dann nicht mehr notwendig und auch nicht möglich.

Frage: Was bedeutet das für Unternehmen, die bisher nichts mit derartigen Gutscheinen zu tun hatten?

Antwort: Sie können dabei auch mitmachen, brauchen dafür keine digitalen Hilfsmittel, versicherte Sodexo. Um Klimabonus-Gutscheine annehmen zu können, müssen sie sich aber als Partner im österreichweiten Klimabonus-Netzwerk unter sodexo.at/klimabonus-akzeptieren registrieren.

Ursprünglich zur Abfederung der Mehrkosten durch eine C02-Bepreisung konzipiert, kam die Teuerung dazu. Die Regierung musste nachbessern.
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Frage: Bekommt die 250 Euro Teuerungsbonus, mit denen der Klimabonus heuer aufgestockt wurde, jeder?

Antwort: Ja, auch dieser Teuerungsbonus steht jeder Person mit Hauptwohnsitz in Österreich zu. Allerdings: Wer im Jahr mehr als 90.000 Euro brutto verdient, muss den Teuerungsausgleich im Wege der Arbeitnehmerveranlagung versteuern. Beim Klimabonus ist dies nicht notwendig.

Frage: Wie hoch wird der Klimabonus 2023 sein?

Antwort: Ab 2023 soll der Klimabonus, wie ursprünglich konzipiert, regional gestaffelt (und nicht wie heuer auf 250 Euro erhöht und durch 250 Euro Teuerungsbonus aufgestockt) werden. Je nach Wohnort und Angebot an öffentlichem Verkehrsmitteln gibt es dann vier Stufen: in Wien 100 Euro, in allen anderen Gemeinden – je nach Öffi-Angebot 133, 167 oder 200 Euro pro Jahr und Person. Für Kinder gibt es die Hälfte. Ob das Konzept angesichts der steigenden Inflationsrate hält, bleibt abzuwarten.

Frage: Zusätzlich zu Klima- und Teuerungsbonus gibt es den Teuerungsausgleich. Was ist das?

Antwort: Der 300-Euro-Teuerungsausgleich ist eine Notfallmaßnahme für vulnerable Personengruppen, die Arbeitslosengeld, Ausgleichszulage, Sozialhilfe, Umschulungsgeld oder Stipendien, über längere Zeit Kranken- und Rehabilitationsgeld beziehen. Die Auszahlung soll im September automatisch mit der jeweiligen Leistung (zum Beispiel AMS-Geld, Sozialhilfe etc.) erfolgen.

Frage: Beim Arbeitsamt gibt es Beschwerden, dass den Teuerungsausgleich nicht alle bekommen, die im Mai und Juni Arbeitslosengeld bezogen haben. Was ist das Problem?

Antwort: Wer erst am 1. Juni arbeitslos wurde, bekommt den Teuerungsausgleich nicht, weil selbiger an eine Bedingung geknüpft ist: Anspruchsberechtigt sind laut Gesetz nur Menschen ohne Erwerbsarbeit, die im Mai und Juni mindestens 31 Tage eine Geldleistung aus der Arbeitslosenversicherung bezogen haben. Der Juni hat aber nur 30 Tage, deshalb fallen diese Personen um diese neue Sonderzahlung in Höhe von 300 Euro um. Beim Teuerungsausgleich im Februar war es ähnlich. Zwar brauchte man damals nur 30 Tage Arbeitslosengeldbezug, allerdings hatte der Februar nur 28 Tage. (Luise Ungerboeck, Regina Bruckner, 25.8.2022)

Anmerkung: Dieser Artikel wurde korrigiert. Die Vollmacht "Klimabonus 2022" gilt nur für Personen an der selben Wohnadresse, sprich, aus dem selben Haushalt. Nachbarn oder Nachbarinnen wie im Artikel ursprünglich als Beispiel angeführt, können den RSa-Brief nicht entgegennehmen.