Das Klischee drängt sich auf: In Österreich soll ein Grenzwert für THC am Steuer eingeführt werden. Und das ausgerechnet unter einer grünen Verkehrsministerin. Ähnlich dem Alkohollimit von 0,5 Promille soll auch die Höchstgrenze für erlaubten Cannabiskonsum im Straßenverkehr gesetzlich geregelt werden. Der Schritt wäre eine durchaus sinnvolle Präzisierung, die in weiten Teilen Europas – von Tschechien bis Großbritannien – schon längst Standard ist.

Es macht einen Unterschied, ob jemand eingeraucht ins Auto steigt oder der Konsum mehrere Tage zurückliegt.
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Man muss wahrlich keine Kifferin sein, um das Argument für schlüssig zu halten: Es macht einen Unterschied, ob jemand eingeraucht ins Auto steigt oder der Konsum mehrere Tage zurückliegt – man also längst nicht mehr beeinträchtigt ist. Aktuell kann der Führerschein nämlich auch jenen abgenommen werden, die stocknüchtern am Steuer sitzen – lediglich weil selbst winzige Rückstände von Cannabis auch noch etliche Tage später im Urin nachgewiesen werden können.

Politisch ist die Frage freilich eine heiklere. Denn wer diese Unterscheidung macht, toleriert bis zu einem gewissen Grad den Konsum. Cannabis gilt in Österreich als illegales Suchtmittel. Der Konsum wird aber auch jetzt nicht als Straftatbestand eingestuft, der Besitz von Kleinstmengen für den Eigenbedarf nicht automatisch strafrechtlich verfolgt. Dafür wurde eine Grenzmenge definiert. Eine solche auch für den Straßenverkehr festzumachen wäre nur eine logische Konsequenz. (Anna Giulia Fink, 18.9.2022)