35 Prozent der Teilnehmerinnen und Teilnehmer gaben in der Umfrage an, die ÖVP habe ein echtes Korruptionsproblem und würde sich darin von den anderen Parteien unterscheiden.

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Was Korruption anbelangt, haben politische Parteien in der öffentlichen Wahrnehmung aktuell einen schweren Stand. Laut einer Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Unique-research für das Nachrichtenmagazin Profil sind 48 Prozent der Befragten der Meinung, alle Partei seien ohne Unterschied früher oder später für Korruption anfällig.

Unter ÖVP-Wählern halten sogar 72 Prozent alle Parteien für korruptionsanfällig, unter SPÖ-Wählern sind es 34 Prozent, bei den FPÖ-Wählern 39 Prozent. 35 Prozent der Befragten gaben an, die ÖVP habe ein echtes Korruptionsproblem und würde sich darin von den anderen Parteien unterscheiden.

Lediglich acht Prozent der Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind der Meinung, dass Korruption natürlich vorkomme, aber medial größer dargestellt werde, als sie in Wirklichkeit sei. Befragt wurden online 500 Personen, die maximale Schwankungsbreite liegt bei plus/minus 4,4 Prozent.

SPÖ will Strafandrohung erhöhen

In Folge der jüngsten Entwicklungen rund um Aussagen und Telefonprotokolle von Ex-Öbag-Chef Thomas Schmid sowie dem früheren ÖVP-Obmann und Kanzler Sebastian Kurz werden einmal mehr Rufe nach strengeren Anti-Korruptionsregeln laut. Die SPÖ wird bei der Nationalratssondersitzung am Mittwoch einen Antrag auf Verschärfung der Korruptionsstrafbestimmungen für Politiker (und einen auf Neuwahlen) einbringen.

Die Sozialdemokraten schlagen eine Erhöhung des Strafrahmens sowie eine Verlängerung der Verjährungsfrist vor. "Für Spitzenpolitiker müssen die höchsten Maßstäbe gelten. Es geht darum, das verloren gegangene Vertrauen in die Politik zurückzugewinnen und Korruption in Zukunft bestmöglich zu verhindern", so Vizeklubchef Jörg Leichtfried.

"Wie ernst die Bundesregierung es mit dem Appell des Bundespräsidenten nimmt, wird sich am Mittwoch zeigen", so Leichtfreid gegenüber der APA. Die meisten Amtsdelikte (strafbare Verletzungen der Amtspflicht, Korruption und verwandte strafbare Handlungen) wie Amtsmissbrauch, Anstiftung zum Amtsmissbrauch, Bestechung und Bestechlichkeit sind derzeit mit einer Strafdrohung von bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe bedroht. Dies gilt für alle Amtsträger (Minister bis Polizist) gleichermaßen.

"Es geht darum, das verloren gegangene Vertrauen in die Politik zurückzugewinnen und Korruption in Zukunft bestmöglich zu verhindern", sagt SPÖ-Vizeklubchef Jörg Leichtfried.
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Übersteigt die Schadens- bzw. Bestechungssumme bei solchen Delikten die Summe von 50.000 Euro, erhöht sich die Strafdrohung auf bis zu zehn Jahre. Jeweils am Strafmaß orientiert sich ganz allgemein die Verjährungsfrist (je höher, desto länger). Bei einer Strafandrohung von fünf Jahren gilt in der Regel auch eine Verjährungsfrist von fünf Jahren und bei zehn Jahren eine zehnjährige Verjährungsfrist.

Konkret wird die SPÖ in ihrem Antrag bei der kommenden Sondersitzung daher fordern, das Strafgesetzbuch für die Zukunft wie folgt zu ändern: Für Spitzenpolitiker (das sind Bundes- und Vizekanzler sowie alle sonstigen Mitglieder der Bundesregierung, Landeshauptleute und auch die anderen Mitglieder der Landesregierungen, der Präsident des Nationalrats, die Klubobleute sowie alle Abgeordneten zum Nationalrat) soll in Zukunft unabhängig von der zugrunde liegenden Schadenssumme jedenfalls eine Strafandrohung von bis zu zehn Jahren gelten. Damit soll auch die Verjährungsfrist auf zehn Jahre steigen, erklärt Leichtfried.

Türkis-Grün intensiviert Verhandlungen

Auf Regierungsebene hat die grüne Justizministerin Alma Zadic vor einem Jahr einen Entwurf zur Verschärfung des Korruptionsstrafrechts an die ÖVP übermittelt. Nun wurde der Entwurf angepasst und es wird wieder intensiver verhandelt.

Justizministerin Alma Zadic hat ihren Entwurf zum Korruptionsstrafrecht angepasst.
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Mit der Novelle sollen im Zuge der Ibiza-Affäre sichtbar gewordene Lücken im Korruptionsstrafrecht geschlossen werden. Eckpunkte sind eine erweiterte Strafbarkeit des Mandatskaufs und die Ausweitung des Amtsträgerbegriffes bei Bestechlichkeit. Es soll auch strafbar werden, wenn ein Politiker eine bestimmte Leistung gegen Geld oder sonstige Vorteile zusagt, noch ehe er die entsprechende Funktion eines "Amtsträgers" hat – also etwa im Wahlkampf steht.

Unterstützung bei individuellen Wahlkämpfen soll aber nicht prinzipiell verboten werden. Was den "guten Sitten" entspricht, soll weiterhin erlaubt sein. Das wurde mit der aktuellen Präzisierung klargestellt – auf Wunsch der ÖVP, bei der Vorzugsstimmen-Wahlkämpfe meist eine wichtige Rolle spielen. (APA, red, 29.11. 2022)