André Heller.

Foto: ORF/epo film

Wien – "Normalerweise lehnen wir solche Ansinnen ab", schreibt "Falter"-Kulturjournalist Matthias Dusini in seinem "Falter"-Newsletter. Im Fall der Causa rund um André Hellers gefälschten Basquiat-Bilderrahmen habe die Redaktion aber eine Ausnahme gemacht. Konkret geht es um eine Vereinbarung zwischen dem "Falter" und den Anwälten von André Heller, wonach diese den "Falter"-Artikel vor der Veröffentlichung lesen konnten. Im Gegenzug wurde dem "Falter" versichert, dass Heller sich nicht an die Öffentlichkeit wenden werde, bevor der Artikel erscheine – DER STANDARD berichtete. Eine Vorgehensweise, die am Mittwoch unter Journalistinnen und Journalisten für Verwunderung sorgte. Das Vorabvorlegen kompletter Artikel gilt in vielen Medienhäusern weltweit als absolutes No-Go, darunter auch dem STANDARD.

"Vergangenen Sonntag, als ich meine Titelgeschichte fertiggestellt hatte, baten Hellers Anwälte darum, die Story vorab gegenlesen zu dürfen", schreibt Dusini in dem "Falter"-Newsletter. Man habe sich in einem Café beim Schloss Wilheminenberg getroffen. "Die freundlichen Juristen hatten nur zwei Einwände. Wir sollten das Wort Betrug aus dem Text nehmen, denn das sei der Sache nicht angemessen. Und von 'krimineller Energie' könne keine Rede sein."

Passagen entfernt

Daraufhin hat der "Falter" die Passagen aus dem Text entfernt. "Da strafrechtliche Bewertungen der Justiz obliegen, spekulierten wir auch nicht darüber, ob Heller einen Betrug begangen habe", so Dusini. Deswegen sei der "Falter" auch verwundert, warum Heller via "Kurier" mit einer Klage gedroht habe. Heller weist im "Kurier" "weite Teile des 'Falter'-Artikels als unwahr entschieden zurück".

Laut Dusini hätten Hellers Anwälte den Artikel "abgenickt". Er zitiert aus der Mail, die Anwalt Thomas Höhne Dusini geschrieben hat: "Ich danke auch für das angenehme Gespräch und überhaupt für die Möglichkeit, den Beitrag einsehen zu können. Wie gesagt – das Wort 'Betrug', auch wenn das Wort 'möglicher' davorsteht, halte ich vom Sachverhalt nicht für gedeckt."

Klenk: "Kein Autorisierungsprozess"

"Falter"-Chefredakteur Florian Klenk verteidigt die Vorgehensweise, Hellers Anwälten den Artikel vorab vorgelegt zu haben. Es sei "kein Autorisierungsprozess" oder gar ein Eingriff in die Geschichte möglich gewesen, sondern es sei darum gegangen, die Recherchen nach dem Prinzip "Check, Re-Check, Double-Check" abzusichern, sagt er dem STANDARD. Inhaltlich hätten sie keinen Einfluss nehmen können.

Und überhaupt sei es nicht ungewöhnlich, bei Recherchen mit "offenen Karten" zu spielen, sagt Klenk. Das habe er etwa im Zuge der Staatsopernballett-Affäre gemacht, bei der ein Pressesprecher der Oper die Rechercheergebnisse vorab einsehen konnte. "Ich denke, dass man Recherchen Betroffenen auch in Form des Endtexts zur Kenntnis bringen kann (was viele Medien strikt ablehnen). Aber das setzt eben gegenseitige Fairness voraus, die Heller hier eingehalten hat. Letztlich profitieren beide Seiten von so einem Fact-Check-Prozess", schreibt Klenk auf Twitter. (omark, 3.11.2022)