Keine Zurückhaltung: die "Krone" über den Suizid Lisa-Maria Kellermayrs.

Foto: Kronen Zeitung/Faksimile

Wien – Der Presserat rügt krone.at für zwei Suizidberichte. Das Selbstkontrollorgan kritisiert, dass ein Artikel über den Suizid der Ärztin Lisa-Maria Kellermayr mit persönlichen Passagen aus ihrem Abschiedsbrief angereichert war, die Methode eines früheren Suizidversuchs nannte und mit einer reißerischen Formulierung versehen war. Ein Artikel über den Suizidversuch des Ex-FPÖ-Klubmitarbeiters Hans-Jörg Jenewein griff in dessen Privatsphäre ein und war nicht korrekt recherchiert.

Der Beitrag "Abschiedsbriefe: Letzte Abrechnung der Impf-Ärztin" erschien Ende Juli auf krone.at. Darin zitiert das Onlineportal der "Kronen Zeitung" aus sehr persönlichen Passagen mehrerer Abschiedsbriefe der mit Morddrohungen von Corona-Leugnern konfrontierten Medizinerin. Auch heißt es, dass die oberösterreichische Landärztin mit ihren "inneren Dämonen" gekämpft hätte. In diesem Zusammenhang wird auch die Methode eines zuvor unternommenen Suizidversuchs geschildert.

Suizidprävention

Der Senat 3 des Presserats hielt fest, dass bei der bloßen Meldung des Suizids der Informationswert für die Allgemeinheit gegenüber den Persönlichkeitsinteressen des Suizidopfers überwogen habe, da sie regelmäßig am öffentlichen Diskurs teilgenommen und auch die Behörden kritisiert habe, da ihr kein Polizeischutz gewährt worden sei. Die Veröffentlichung der persönlichen Zitate aus den Abschiedsbriefen sei aber "überschießend" und hätte im Sinne der Suizidprävention "jedenfalls unterbleiben müssen". Auch die Nennung der Suizidmethode für einen zuvor unternommen Versuch und die Formulierung "innere Dämonen" hätte unterbleiben müssen. "Derartige Formulierungen bringen eine Stigmatisierung von Suizidopfern mit sich", so der Senat 3 in einer Aussendung. Es liege alles in allem ein Verstoß gegen Punkt 12 (Suizidberichterstattung) des Ehrenkodex für die österreichische Presse vor.

Spekulationen über Jenewein

Im August dieses Jahres wurde der Beitrag "Polit-Tragödie um Kickls Vertrauten Jenewein" auf krone.at veröffentlicht. Darin hieß es in einer ursprünglichen Version, dass Jenewein wenige Tage nach seinem Parteiaustritt regungslos in seinem Haus nahe Wien gefunden worden sei – "eine mutmaßliche Verzweiflungstat!". Weiters hieß es, dass er auf einer Intensivstation im Koma liege und um sein Leben kämpfe. Offenbar sei dem Politiker die Distanz seiner Partei ihm gegenüber zu viel geworden. Angeführt wurde auch noch die Methode des Suizidversuchs und dass gerüchteweise ein Abschiedsbrief vorliegen solle.

Falschmeldung über Koma

Der Presserat hielt fest, dass der Suizidversuch grundsätzlich im Interesse der Öffentlichkeit stehe, kritisierte aber die gerüchteweise Nennung des Abschiedsbriefs, da dies Jeneweins Privatsphäre zuzurechnen sei. Auch lag mit der Behauptung, er liege im Koma in einem Krankenhaus eine Falschmeldung vor. Die nachträgliche Änderung des Artikels sei aufgrund der Schwere des Falles nicht ausreichend gewesen. Die Nennung der Suizidmethode sei "überschießend" und die Bezeichnung als "Verzweiflungstat" unpassend. Es lägen in Summe Verstöße gegen Punkt 2.1 des Ehrenkodex (Gewissenhaftigkeit und Korrektheit in der Recherche), die Punkte 5 (Persönlichkeitsschutz) und 6 (Intimsphäre) sowie Punkt 12 (Suizidberichterstattung) vor.

Die Medieninhaberin von krone.at nahm nicht am Verfahren teil und erkennt die Schiedsgerichtsbarkeit des Presserats nicht an. Sehr wohl nahm die Medieninhaberin der Wochenzeitung "Falter" an einem Verfahren teil. Der Senat untersuchte nämlich einen Newsletter-Beitrag des "Falter". Darin wurde die Suizidmethode Kellermayrs angeführt. Allerdings sei hier umgehend reagiert und die betreffende Passage aus dem dazugehörigen Onlinebeitrag entfernt worden. Aufgrund einer deutlichen Entschuldigung des Autors hielt es der Senat 3 nicht für erforderlich, hier einen Verstoß gegen den Ehrenkodex auszusprechen. (APA, 16.12.2022)