Eine Umsetzung auf Bundesebene ohne Einbezug der Länder, sollten diese sich nicht umstimmen lassen, wurde vorerst ausgeschlossen.

Foto: Bundeskanzleramt

Eigentlich gab es schon 2021 einen Entwurf der Koalition, dennoch hängt das Informationsfreiheitsgesetz weiterhin in der Luft. Bei einem runden Tisch trafen am Montag Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) und Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) mehrere NGOs, darunter das Forum Informationsfreiheit, Reporter ohne Grenzen, das Antikorruptionsvolksbegehren, Amnesty International und Epicenter Works, um über die Hürden bei der Umsetzung zu sprechen. Die NGOs werfen der Regierung vor, zu langsam zu agieren.

Widerstand in schwarzen Ländern

Primär blockiert wird das geplante Gesetz durch internen Widerstand in der Volkspartei, vor allem in den Bundesländern. Ihre Ablehnung begründen diese damit, dass den Gemeinden die personellen und finanziellen Ressourcen fehlen würden, um Informationsfreiheit umzusetzen. NGOs, die an dem Treffen teilnahmen, berichten dem STANDARD, dass es nicht möglich gewesen sei, nachzuvollziehen, ob es bereits konkrete Einschätzungen dazu gibt, wie viel das Gesetz die Gemeinden kosten würde.

Als Lösung schlugen die Teilnehmenden der Regierung vor, eine Kontrollstelle zu schaffen, die den Gemeinden, aber auch Bürgerinnen und Bürgern zur Seite steht. Diese könne etwa Schulungsmaterialien und Anleitungen anbieten – gleichzeitig aber auch Entscheidungen fällen, um zu einer Auskunft zu drängen. Ähnliche Ansätze gibt es bereits in anderen europäischen Ländern, darunter Deutschland.

Zeitpunkt bleibt offen

Auf einen konkreten Zeitplan ließen sich Edtstadler und Kogler nicht festlegen, lediglich eine Umsetzung bis Ende der Legislaturperiode 2024 wurde in Aussicht gestellt – aus Sicht der NGOs wäre das aber aufgrund des Geplänkels vor den anstehenden Wahlen ein denkbar ungünstiger Zeitpunkt.

Eine Umsetzung auf Bundesebene ohne Einbezug der Länder, sollten diese sich nicht umstimmen lassen, wurde vorerst ausgeschlossen. Die Regierungsmitglieder hätten betont, dass eine bundeseinheitliche Lösung wichtig wäre. Die NGOs lehnten zudem im Gespräch ein Veto für einzelne Landeshauptleute, wie er im Regierungsentwurf vorgesehen ist, ab.

Diese würde bedeuten, dass spätere Änderungen nur möglich wären, wenn alle Landeshauptleute zustimmen – was sehr unwahrscheinlich ist. Daher würde es sich um eine "Ewigkeitsklausel" handeln. "Gerade im Informationszeitalter ändert sich nicht zuletzt durch die moderne Technik der Umgang mit Information mittlerweile rasend schnell", sagt Mathias Huter vom Forum Informationsfreiheit. "Man darf die Informationsrechte der Bürgerinnen und Bürger nicht für alle Ewigkeit festlegen."

Edtstadler kommentierte das Treffen nachträglich auf sozialen Medien so: "Es braucht eine Balance zwischen dem nachvollziehbaren Informationsbedürfnis auf der einen Seite sowie der effizienten Anwendbarkeit und der Wahrung von Persönlichkeitsrechten auf der anderen Seite." Kogler erklärte, dass es das Ziel der Regierung sei, ein Recht auf Information für alle Bürgerinnen und Bürger zu schaffen. (muz, 19.12.2022)